- Fahrtkostenerstattung erfolgt entweder per Direktabrechnung oder gegen Beleg.
- Nötig sind Verordnung und Originalquittung.
- Fristen variieren je Kasse, Belege zeitnah einreichen.
Die Fahrtkostenerstattung folgt bei allen gesetzlichen Kassen demselben Prinzip; nur Antragswege unterscheiden sich. Rahmen: § 60 SGB V.
Direktabrechnung vs. Erstattung
| Weg | Ablauf |
|---|---|
| Direktabrechnung | Anbieter rechnet mit Kasse ab, Sie zahlen nur die Zuzahlung |
| Erstattung | Sie zahlen, reichen Verordnung + Beleg ein, Kasse erstattet |
Was Sie einreichen müssen
- ärztliche Verordnung (Muster 4)
- Originalbeleg/Quittung des Anbieters
- ggf. Genehmigung (bei ambulanten Fahrten)
Kassenspezifische Beispiele: AOK, Barmer, TK/DAK.
Eigener oder privater PKW: Kilometerpauschale
Nutzen Sie für eine genehmigte Fahrt den eigenen oder einen privaten PKW, erstattet die Kasse statt der Taxikosten eine Kilometerpauschale. Wie hoch diese ist und wie Sie sie abrechnen, zeigt Fahrtkosten mit dem eigenen PKW erstatten.
Fristen
Die Einreichungsfrist ist kassenabhängig; reichen Sie Belege möglichst zeitnah ein und bewahren Sie Kopien auf.
FAQ
Bekomme ich ohne Verordnung Geld zurück?
In der Regel nicht, die Verordnung ist Voraussetzung.
Reicht eine Kopie der Quittung?
Meist wird das Original verlangt; Kopie für die eigenen Unterlagen behalten.
Fazit
Die Fahrtkostenerstattung ist mit Verordnung und Beleg unkompliziert; am einfachsten ist die Direktabrechnung über den Anbieter.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- Zuzahlung & Befreiung
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de