Krankenfahrt in Braunschweig statt Krankentransport
Nach Braunschweig fahren Menschen für eine Behandlung, aus Braunschweig selbst und aus dem Umland bis Wolfenbüttel und Salzgitter. Über katew beschreiben Sie die benötigte Fahrt ein einziges Mal und erreichen konzessionierte Fahrdienste in Braunschweig, sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend.
Wichtig: katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten in Braunschweig, also sitzende Fahrten, Rollstuhl- und Tragestuhlfahrten sowie einfache Liegendfahrten ohne medizinische Betreuung während der Fahrt. Einen qualifizierten Krankentransport im Sinne des Rettungsdienstrechts, also die Beförderung mit fachlicher Betreuung in einem Krankentransportwagen (KTW), bietet und vermittelt katew nicht. Fordern Sie diesen bitte über die Leitstelle unter der 19222 an. In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie die 112.

Krankenfahrt Braunschweig, stadtweit anfragen.
Über katew können Sie Fahrten im gesamten Stadtgebiet von Braunschweig anfragen, auch in den folgenden Bezirken und Stadtteilen. Eine Zusage kann katew nicht geben.
- Innenstadt
- Wolfenbütteler Straße
- Gliesmarode
- Lehndorf
- Querum
- Rüningen
- Heidberg
So wird in Braunschweig befördert.
Welche Art infrage kommt, steht auf der ärztlichen Verordnung. Alle vier sind nicht-medizinische Krankenfahrten, also ohne fachliche Betreuung während der Fahrt.

Symbolbild, KI-generiert
Sitzend
Der Regelfall. Fahrgast steigt selbst ein, sitzt angeschnallt auf dem Rücksitz.

Symbolbild, KI-generiert
Rollstuhl
Der Rollstuhl bleibt unter dem Fahrgast. Verladen wird über Rampe oder Lift, gesichert im Fahrzeug.

Symbolbild, KI-generiert
Tragestuhl
Für Treppen ohne Aufzug. Zwei Personen tragen den Fahrgast im Stuhl bis zum Fahrzeug.

Symbolbild, KI-generiert. Fahrt im Liegen, ohne medizinische Betreuung.
Liegend
Wenn Sitzen aus gesundheitlichen Gründen nicht geht. Ohne medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt.
Welche Fahrten in Braunschweig angeboten werden
Die sitzende Fahrt deckt den Alltag ab: Kontrolltermine, Nachsorge, ambulante Behandlungen.
Die Rollstuhlfahrt braucht ein Fahrzeug mit Hecklift. Der Stuhl wird mit Retraktoren gesichert, der Fahrgast bleibt sitzen. Bauart und Gewicht sind die zwei Angaben, die über das Fahrzeug entscheiden.
Die Tragestuhlfahrt ist die Antwort auf Treppen. In den Gründerzeitlagen rund um die Innenstadt und in älteren Häusern in Gliesmarode und Lehndorf ist ein Aufzug die Ausnahme.
Die einfache Liegendfahrt gilt für Menschen, die nicht sitzen können, deren Zustand aber stabil ist. Sie ist ausdrücklich kein Krankentransport.
Wo in Braunschweig die Grenze zum Krankentransport gezogen wird
An der Frage, ob während der Fahrt betreut werden muss. Muss niemand eingreifen, ist es eine Krankenfahrt, gefahren von einem konzessionierten Betrieb. Muss jemand überwachen oder versorgen, ist es ein qualifizierter Krankentransport, ärztlich angeordnet und über 19222 angefordert.
Weder Rollstuhl noch liegende Beförderung entscheiden das. Beides sind Fragen der Technik. Genau deshalb ist die Krankenfahrt für die meisten Wege in Braunschweig der passende und deutlich günstigere Weg.
Drei Sätze, die Sie von einem Fahrdienst in Braunschweig hören sollten
"Wie viele Stufen sind es, und gibt es einen Aufzug?" Ein Betrieb, der das fragt, plant den Weg ab der Wohnungstür. Einer, der nur die Adresse notiert, plant an ihm vorbei.
"Ich nenne Ihnen ein Zeitfenster, keine Minute." Das ist keine Unverbindlichkeit, sondern Realismus. Wer eine exakte Minute zusagt, hat die Anfahrt nicht gerechnet.
"Wenn es länger dauert, rufen Sie unter dieser Nummer an." Damit wird die Rückholung zur Aufgabe des Betriebs statt zu Ihrem Problem im Wartebereich.
Fehlen alle drei Sätze, ist die Zusage weniger wert, als sie klingt.
Wenn die Kasse die Fahrt in Braunschweig ablehnt
Eine Ablehnung ist kein Endpunkt, sondern ein Zwischenstand, in Braunschweig wie überall. In den meisten Fällen liegt es nicht daran, dass kein Anspruch besteht, sondern daran, dass die Begründung auf dem Antrag zu dünn war.
Lesen Sie zuerst die Begründung. Steht dort, dass die medizinische Notwendigkeit nicht erkennbar sei, fehlt meist die Angabe, warum öffentliche Verkehrsmittel oder das eigene Auto ausscheiden. Das lässt sich nachreichen.
Holen Sie eine ergänzende ärztliche Stellungnahme. Die verordnende Praxis kann die dauerhafte Mobilitätseinschränkung genauer beschreiben. Häufig genügt ein zusätzlicher Absatz.
Legen Sie Nachweise bei. Ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen oder ein Bescheid über einen Pflegegrad sagen mehr als jede Formulierung.
Achten Sie auf die Frist. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen, in der Regel schriftlich. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens, und sie ist der einzige Teil, der sich nicht nachbessern lässt.
Und in der Zwischenzeit: Wenn der Termin nicht warten kann, fahren Sie als Selbstzahler und heben die Rechnung auf. Wird dem Widerspruch stattgegeben, ist eine Erstattung möglich, ohne Beleg dagegen nicht.

Ein Missverständnis über katew in Braunschweig, und seine Auflösung
Das Missverständnis lautet: Wer über katew anfragt, hat damit eine Fahrt gebucht. Das ist nicht so. Eine Anfrage ist ein Angebot an die Betriebe in Braunschweig, sie zu übernehmen. Verbindlich wird sie erst, wenn ein Fahrdienst bestätigt, und der Beförderungsvertrag entsteht dann zwischen Ihnen und diesem Betrieb.
Die Auflösung: katew fährt nicht selbst und besitzt keine Fahrzeuge. katew ist die Infrastruktur für Krankenfahrten, über die Ihre Angaben, also Abholort, Ziel, Zeitpunkt und Beförderungsart, mehrere konzessionierte Betriebe erreichen, ohne dass Sie jeden einzeln anrufen. Ob einer zusagt, entscheidet dessen Auslastung, nicht katew.
Was katew vorher tut, ist ansehen. Zwei Nachweise müssen vorliegen, bevor ein Betrieb freigeschaltet wird: die Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und ein Personenbeförderungsschein. Nicht bewertet werden Versicherung und Fahrzeuge, auch nicht pflegerische Qualifikationen, Hygienekonzepte und die Fahrpraxis im Einzelfall. Für Sie ist die Nutzung kostenfrei, bezahlt wird katew vom Fahrdienst.
Was geschehen muss, damit eine Krankenfahrt in Braunschweig zustande kommt
Eine Krankenfahrt in Braunschweig fängt nicht beim Fahrzeug an, sondern in der Behandlung. Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Krankenfahrten gibt die Schritte vor:
- Am Anfang steht keine Bestellung, sondern eine Prüfung. Die behandelnde Praxis prüft, ob die Fahrt zwingend medizinisch notwendig ist. Verordnungsberechtigt sind neben Ärztinnen und Ärzten auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und, in zwei Fällen, das Krankenhaus.
- Der Grund entscheidet über die Zulässigkeit. Er steht auf der Verordnung, und ohne ihn ist sie unzulässig. Ausdrücklich ausgenommen sind Fahrten zum Abstimmen von Terminen, zum Erfragen von Befunden und zum Abholen von Verordnungen. Hin- und Rückweg werden einzeln beurteilt.
- Das Beförderungsmittel wählt nicht der Fahrgast. Es richtet sich allein nach der zwingenden medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall, insbesondere nach Gesundheitszustand und Gehfähigkeit. Taxi oder Mietwagen kommen erst dann in Betracht, wenn Bus, Bahn oder das private Auto aus zwingenden medizinischen Gründen ausscheiden.
- Ob die Kasse zustimmen muss, hängt am Anlass. Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung sind genehmigungspflichtig, Fahrten zu stationären Leistungen und zur ambulanten Operation nicht. Im genehmigungspflichtigen Fall ist die Verordnung frühzeitig vorzulegen.
- Zuletzt wird die Fahrt bestellt. Ein Betrieb in Braunschweig braucht dafür Abholort, Ziel, Zeitpunkt und Beförderungsart. Über die Verordnung und über die Kosten hat er nicht zu entscheiden, das ist vorher geklärt.
Ihr Part in dieser Kette: die Verordnung besorgen, die Nachweise dazulegen und die Fahrt bestellen. Alles andere entscheiden Praxis, Krankenkasse und Betrieb, jeder für seinen Teil.
Wer die Verordnung früh anspricht, hat bei der Krankenfahrt später die Wahl. Wer spät fragt, nimmt, was noch frei ist.
Krankenfahrt in Braunschweig, wann die Kasse zahlt
Nicht jede notwendige Fahrt ist eine bezahlte Fahrt. Diese Anlässe erkennt die Kasse bei einer Krankenfahrt in Braunschweig an:
- Tagesstationäre Behandlung nach § 115e SGB V. Genehmigungsfrei, verordnet vom Krankenhaus, für Versicherte mit Merkzeichen aG, Bl oder H oder mit Pflegegrad 3, 4 oder 5.
- Aufnahme und Entlassung im Krankenhaus. Diese Krankenfahrten übernimmt die Kasse ohne Genehmigungsverfahren.
- Vor- und nachstationäre Behandlung nach § 115a SGB V. Genehmigungsfreie Krankenfahrt, solange sie einen stationären Aufenthalt verkürzt.
- Ambulante Operation. Sie wird wie ein stationärer Fall behandelt, auch wenn der Eingriff in der Praxis stattfindet.
- Merkzeichen aG, Bl oder H. Vorlegen genügt, ein gesondertes Genehmigungsverfahren entfällt.
- Pflegegrad 4 oder 5. Die Genehmigung gilt als erteilt. Bei Pflegegrad 3 kommt eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität hinzu.
- Ambulante Behandlung mit hoher Behandlungsfrequenz über längere Zeit und starker Belastung. Regelfälle sind Dialyse, onkologische Strahlentherapie und parenterale onkologische Chemotherapie, die Liste ist offen. Genehmigungspflichtig.
- Auffangregel und Vorsorge. Eine vergleichbare dauerhafte Einschränkung genügt bei längerer Behandlung. Früherkennungsuntersuchungen und die geriatrische Institutsambulanz sind eingeschlossen.
- Zwei Fälle außerhalb der Verordnung. Die Anreise zur Reha klärt die Krankenkasse. Die Rettungsfahrt fordern Sie über die Leitstelle an, übernommen auch ohne Aufnahme.
Ein Wort zur Zuzahlung: zehn Prozent der Kosten je Fahrt, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als die Fahrt selbst kostet. Befreit ist, wer die Belastungsgrenze überschritten hat und die Bescheinigung vorlegt. Verordnet wird auf dem Muster 4. Über eine Krankenfahrt in Braunschweig entscheidet die Kasse.
Von der Auswahl bis zur Rückmeldung, eine Anfrage nach einer Krankenfahrt in Braunschweig
Ein Fahrdienst in Braunschweig bleibt ein eigenständiger Betrieb, und er plant seine Krankenfahrten selbst. Gleich ist nur der Weg zu ihm:
- Die Angaben machen Sie einmal. Abholort, Ziel, Zeitpunkt, Beförderungsart und Kostenträger werden für jeden angefragten Betrieb unverändert übernommen, niemand bekommt eine gekürzte Fassung.
- Sie bestimmen, wer gefragt wird. In der Ergebnisliste markieren Sie die Betriebe einzeln oder wählen alle auf einmal aus. Angefragt wird nur, wen Sie markiert haben.
- Eine Nummer statt einer Erinnerung. Wer später nachfragt, nennt sie und muss den Fall nicht neu erzählen.
Der Vorgang wird abgeschlossen, nicht offengelassen. Mit der ersten Bestätigung endet er für die übrigen Betriebe. Ohne Bestätigung erhalten Sie eine Nachricht. Ein Anspruch auf eine Zusage besteht nicht.
Das ersetzt kein Gespräch, aber es erspart bei jeder Krankenfahrt die immer gleichen ersten fünf Minuten davon.
