- Für TK, DAK und andere Kassen gilt derselbe gesetzliche Rahmen wie für AOK und Barmer.
- Maßgeblich sind § 60 SGB V und die G-BA-Richtlinie, nicht die Kasse.
- Unterschiede betreffen nur Service/Antragswege.
Ob TK Krankenfahrten, DAK Krankenfahrten oder eine andere gesetzliche Kasse: Die Kostenübernahme richtet sich bundeseinheitlich nach § 60 SGB V und der G-BA-Krankentransport-Richtlinie.
Einheitliche Regeln
- stationär: regelmäßig erstattungsfähig
- ambulant: nur mit Genehmigung/anerkannten Ausnahmen
- Zuzahlung: 10 %, min. 5 €, max. 10 € je Fahrt
Die kassenspezifischen Abläufe ähneln denen im Beitrag AOK Krankentransport bzw. Barmer Krankentransport.
Unterschiede zwischen den Kassen
| Aspekt | Einheitlich? |
|---|---|
| Anspruch/Voraussetzungen | ja (Gesetz) |
| Zuzahlung | ja |
| Antragsweg/App/Service | kassenspezifisch |
FAQ
Zahlt die TK das Taxi zum Arzt?
Unter denselben Voraussetzungen wie andere Kassen: Verordnung, Notwendigkeit, ambulant meist Genehmigung.
Ist die DAK großzügiger?
Der gesetzliche Anspruch ist gleich; Unterschiede betreffen nur Serviceabläufe.
Fazit
Bei TK, DAK & Co. gelten dieselben Regeln; entscheidend sind Verordnung und Genehmigung, nicht die Kasse.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- AOK · Barmer
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de