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TK, DAK & Ersatzkassen Krankenfahrten 2026: Kosten

Krankenfahrten bei TK, DAK und weiteren Ersatzkassen: einheitlicher gesetzlicher Rahmen, Verordnung, Genehmigung und Erstattung.

Dino Lalic
Dino LalicGründer & Geschäftsführer · katew.de
18. Mai 20268 Min. Lesezeit
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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei medizinischen Fragen wende dich an deinen Arzt, bei rechtlichen Fragen an deine Krankenkasse oder eine fachkundige Beratungsstelle. Die Inhalte sind sorgfältig recherchiert (Stand: Mai 2026, Quellen siehe Artikelende), können sich aber jederzeit ändern. katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten. Qualifizierte Krankentransporte (KTW/RTW) und Notfälle bitte über 19222 bzw. 112.

Auf einen Blick
  • Für TK, DAK und andere Kassen gilt derselbe gesetzliche Rahmen wie für AOK und Barmer.
  • Maßgeblich sind § 60 SGB V und die G-BA-Richtlinie, nicht die Kasse.
  • Unterschiede betreffen nur Service/Antragswege.

Ob TK Krankenfahrten, DAK Krankenfahrten oder eine andere gesetzliche Kasse: Die Kostenübernahme richtet sich bundeseinheitlich nach § 60 SGB V und der G-BA-Krankentransport-Richtlinie.

Einheitliche Regeln

  • stationär: regelmäßig erstattungsfähig
  • ambulant: nur mit Genehmigung/anerkannten Ausnahmen
  • Zuzahlung: 10 %, min. 5 €, max. 10 € je Fahrt

Die kassenspezifischen Abläufe ähneln denen im Beitrag AOK Krankentransport bzw. Barmer Krankentransport.

Unterschiede zwischen den Kassen

AspektEinheitlich?
Anspruch/Voraussetzungenja (Gesetz)
Zuzahlungja
Antragsweg/App/Servicekassenspezifisch

FAQ

Zahlt die TK das Taxi zum Arzt?

Unter denselben Voraussetzungen wie andere Kassen: Verordnung, Notwendigkeit, ambulant meist Genehmigung.

Ist die DAK großzügiger?

Der gesetzliche Anspruch ist gleich; Unterschiede betreffen nur Serviceabläufe.

Fazit

Bei TK, DAK & Co. gelten dieselben Regeln; entscheidend sind Verordnung und Genehmigung, nicht die Kasse.

Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.

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