Krankenfahrt in Freiburg statt Krankentransport
Nach Freiburg reisen viele Menschen für einen Behandlungstermin an, aus Freiburg selbst und aus dem Umland zwischen Emmendingen und Müllheim. Über katew beschreiben Sie die benötigte Fahrt ein einziges Mal und erreichen konzessionierte Fahrdienste in Freiburg.
Wichtig: katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten in Freiburg, also sitzende Fahrten, Rollstuhl- und Tragestuhlfahrten sowie einfache Liegendfahrten ohne medizinische Betreuung während der Fahrt. Einen qualifizierten Krankentransport im Sinne des Rettungsdienstrechts, also die Beförderung mit fachlicher Betreuung in einem Krankentransportwagen (KTW), bietet und vermittelt katew nicht. Fordern Sie diesen bitte über die Leitstelle unter der 19222 an. In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie die 112.

Krankenfahrt Freiburg im Breisgau, stadtweit anfragen.
Über katew können Sie Fahrten im gesamten Stadtgebiet von Freiburg im Breisgau anfragen, auch in den folgenden Bezirken und Stadtteilen. Eine Zusage kann katew nicht geben.
- Altstadt
- Wiehre
- Herdern
- Stühlinger
- Haslach
- Littenweiler
- Zähringen
So wird in Freiburg im Breisgau befördert.
Welche Art infrage kommt, steht auf der ärztlichen Verordnung. Alle vier sind nicht-medizinische Krankenfahrten, also ohne fachliche Betreuung während der Fahrt.

Symbolbild, KI-generiert
Sitzend
Der Regelfall. Fahrgast steigt selbst ein, sitzt angeschnallt auf dem Rücksitz.

Symbolbild, KI-generiert
Rollstuhl
Der Rollstuhl bleibt unter dem Fahrgast. Verladen wird über Rampe oder Lift, gesichert im Fahrzeug.

Symbolbild, KI-generiert
Tragestuhl
Für Treppen ohne Aufzug. Zwei Personen tragen den Fahrgast im Stuhl bis zum Fahrzeug.

Symbolbild, KI-generiert. Fahrt im Liegen, ohne medizinische Betreuung.
Liegend
Wenn Sitzen aus gesundheitlichen Gründen nicht geht. Ohne medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt.
Die Checkliste für eine Anfrage in Freiburg
- Abholadresse mit Stockwerk, Aufzug, Innen- und Außenstufen.
- Zieladresse mit Gebäude oder Eingang, nicht nur mit dem Namen der Einrichtung.
- Beförderungsart, bei Rollstuhl zusätzlich Bauart, Breite und Gesamtgewicht.
- Ankunftszeit am Ziel statt gewünschter Abholzeit.
- Voraussichtliche Dauer, damit Warten oder erneutes Anfahren geplant werden kann.
- Hilfsmittel und Begleitperson, weil beides Platz braucht.
- Rückholung, mit einer Nummer, unter der jemand abnimmt.
Sieben Angaben, einmal notiert, für jede weitere Fahrt in Freiburg wiederverwendbar.
Welche Fahrten in Freiburg angeboten werden
Sitzend, für alle, die den Weg ins Fahrzeug schaffen.
Im Rollstuhl, mit Rampe oder Lift. Der Stuhl wird gesichert, der Fahrgast bleibt darin sitzen.
Im Tragestuhl, wenn eine Treppe im Weg liegt. In der Wiehre, im Stühlinger und in Herdern fehlt in vielen Altbauten der Aufzug.
Liegend ohne Betreuung, für Menschen in Freiburg, die nicht sitzen können, deren Zustand aber stabil ist.
Wo in Freiburg die Grenze zum Krankentransport gezogen wird
An der Frage, ob während der Fahrt betreut werden muss. Ohne Betreuungsbedarf ist es eine Krankenfahrt, gefahren von einem konzessionierten Betrieb. Mit Betreuungsbedarf ist es ein qualifizierter Krankentransport, ärztlich angeordnet und über die Leitstelle unter 19222 angefordert.
Weder Rollstuhl noch liegende Beförderung entscheiden das. Beides betrifft die Technik, nicht die Versorgung.
Was in einer Zusage aus Freiburg stehen sollte
Eine mündliche Zusage am Telefon ist üblich und in Ordnung. Trotzdem lohnt es sich, sie sich kurz bestätigen zu lassen, per Nachricht oder E-Mail, und zwar mit fünf Angaben.
Datum und Zeitfenster, nicht eine Uhrzeit auf die Minute. Ein Fenster von zwanzig Minuten ist realistisch, ein Punkt ist es selten.
Die Beförderungsart und das Fahrzeug. Sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend, und bei Tragestuhl die Zahl der Kräfte.
Abhol- und Zieladresse vollständig, mit Stockwerk und Eingang. Genau hier entstehen die meisten Missverständnisse.
Die Regelung für die Rückfahrt. Feste Zeit oder Abruf, und unter welcher Nummer.
Bei Selbstzahlung der Preis, als Summe für die konkrete Strecke, mit dem Hinweis, welche Zuschläge hinzukommen können.
Das ist keine Förmlichkeit. Wer diese fünf Punkte schriftlich hat, kann sie am Terminmorgen vorlesen, wenn etwas anders läuft als besprochen. Und ein Betrieb in Freiburg, der eine solche Bestätigung ohne Umschweife schickt, hat die Fahrt auch tatsächlich durchgeplant.

Wie eine Krankenfahrt in Freiburg überhaupt zustande kommt
In Freiburg läuft der Weg zu einer Krankenfahrt in derselben Reihenfolge wie überall in Deutschland, und die Reihenfolge entscheidet:
Die Notwendigkeit stellt fest, wer behandelt. Das ist die ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Praxis, im Rahmen der tagesstationären Behandlung und des Entlassmanagements das Krankenhaus. Ein Fahrdienst in Freiburg kann diese Feststellung nicht ersetzen und darf sie nicht treffen.
- Die Verordnung ist der Dreh- und Angelpunkt. Sie soll vor der Beförderung ausgestellt werden, läuft über das Muster 4 und benennt neben dem Grund auch den Behandlungstag oder die Behandlungsfrequenz sowie das medizinisch notwendige Transportmittel.
- Zwischen Verordnung und Fahrt kann die Kasse stehen. Bei Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung muss sie vorher zustimmen. Wer Merkzeichen aG, Bl oder H nachweist oder in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft ist, für den gilt die Genehmigung als erteilt.
- Der Fahrdienst steht am Ende der Kette, nicht am Anfang. Er hat weder die Verordnung ausgestellt noch die Genehmigung erteilt. Seine Aufgabe beginnt mit der Anfrage und endet mit der Fahrt.
- Sie selbst haben drei Aufgaben: die Verordnung ansprechen, die Nachweise vorlegen und die Krankenfahrt rechtzeitig bestellen. Bei Fahrten zu einer Reha entfällt die Verordnung, dort wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse.
Erst wenn die vorderen Stationen erledigt sind, entscheidet über die Krankenfahrt der Tourenplan und nicht mehr die Papierlage.
Welche Anlässe die Kasse bei Krankenfahrten ab Freiburg anerkennt
Diese Übersicht beantwortet die häufigste Frage vor einer Krankenfahrt in Freiburg: Zahlt die Kasse meinen Fall?
- Was den Klinikaufenthalt ersetzt: vor- und nachstationäre Behandlung sowie die ambulante Operation samt Vor- und Nachbehandlung. Ohne Genehmigung.
- Tagesstationäre Fälle. Diese Krankenfahrten verordnet das Krankenhaus, für Versicherte mit Merkzeichen aG, Bl oder H oder mit Pflegegrad 3, 4 oder 5.
- Stationäre Leistungen. Eine Krankenfahrt ab Freiburg in die Klinik und zurück ist ohne Genehmigung gedeckt.
- Häufige ambulante Termine über längere Zeit. Zwei Bedingungen zugleich: hohe Behandlungsfrequenz und erhebliche Beeinträchtigung. Mit Genehmigung.
- Der Regelfall: Dialyse sowie onkologische Strahlentherapie und parenterale onkologische Chemotherapie. Die Anlage der Richtlinie nennt sie und lässt weitere Fälle zu.
- Schwerbehindertenausweis mit aG, Bl oder H. Die Kasse muss nicht eigens zustimmen, die Genehmigung gilt als erteilt.
- Pflegegrad. Ab 4 reicht der Bescheid, bei 3 zählt er nur mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität.
- Ohne Merkzeichen und Pflegegrad, plus Vorsorge. Vergleichbare Mobilitätseinschränkung bei längerer ambulanter Behandlung, Genehmigung nötig. Früherkennung und geriatrische Institutsambulanz zählen mit.
- Die Rettungsfahrt. Getragen auch dann, wenn es nicht zur Aufnahme kommt. Angefordert wird sie über die 112, nicht über einen Fahrdienst.
- Nicht über die Verordnung: Reha und Anschlussheilbehandlung. Die Reisekosten regelt die Kasse selbst.
Auf dem Muster 4 muss der zwingende medizinische Grund stehen, sonst trägt die Kasse nichts. Gefahren wird zur nächst erreichbaren geeigneten Behandlungsstätte. Zuzahlung sind zehn Prozent je Fahrt, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als der Fahrpreis. Befreit ist nur, wer die Belastungsgrenze überschritten hat. Für eine Krankenfahrt in Freiburg entscheidet die Krankenkasse.
Warum katew in Freiburg für Sie kostenfrei ist
Vergütet wird katew vom Fahrdienst, nicht vom Fahrgast. Für Sie, für Angehörige und für Einrichtungen entstehen durch eine Anfrage keine Kosten. Bezahlt wird die Fahrt selbst, und zwar an den Betrieb, entweder über die Krankenkasse mit Zuzahlung oder als Selbstzahler.
Daraus folgt, was katew nicht ist: kein Fahrdienst, keine Leitstelle, kein Kostenträger. katew ist die Infrastruktur für Krankenfahrten. Sie schildern die Fahrt mit Startadresse, Ziel, Uhrzeit und Beförderungsart einmal, die Anfrage erreicht konzessionierte Betriebe in Freiburg, und verbindlich wird die Fahrt mit einer Bestätigung. Ein Anspruch auf eine Zusage entsteht dadurch nicht.
Vor der Freischaltung sieht katew zwei Dokumente an: die Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz und einen Personenbeförderungsschein. Versicherung und Fahrzeuge bleiben ungeprüft, ebenso pflegerische Qualifikationen, Hygienekonzepte und die Fahrweise im Einzelfall. Die Angaben zum Fahrzeug trägt der Betrieb selbst ein.
Wie eine Anfrage nach einer Krankenfahrt in Freiburg beginnt, läuft und endet
Nicht die Zahl der Betriebe macht den Unterschied, sondern die Form, in der eine Krankenfahrt bei ihnen ankommt:
- Wer selbst zahlt, sieht den Preis vor der Anfrage. Berechnet für die eingegebene Strecke aus dem Grundpreis des Betriebs und seinem Kilometersatz oberhalb der hinterlegten Kilometergrenze.
- Eine Beschreibung, mehrere Empfänger, Ihre Wahl. Sie markieren in der Trefferliste, wer die Anfrage bekommen soll, und können die Auswahl jederzeit einschränken.
- Jede Anfrage bekommt eine eigene Nummer, keinen Zettel. Sie sehen sie in Ihrem Konto, der angefragte Betrieb sieht dieselbe. Beim Nachfragen bei diesem Betrieb genügt sie.
Eine Zusage schließt den Vorgang, eine ausbleibende auch. Im ersten Fall ist die Anfrage bei den anderen Betrieben erledigt, im zweiten bekommen Sie eine Nachricht. Zusagen kann Ihnen niemand garantieren. Spektakulär ist daran nichts. Der Unterschied liegt darin, dass jede Krankenfahrt bei jedem Betrieb gleich angefragt wird.
