- Für IKK, BKK, hkk, KKH und alle gesetzlichen Kassen gelten dieselben Regeln (§ 60 SGB V, G-BA-Richtlinie).
- Unterschiede gibt es nur beim Antragsweg und beim Formular.
- Mit Verordnung und Genehmigung zahlt die Kasse die Fahrt abzüglich Zuzahlung.
Die Frage, ob IKK, BKK oder andere Kassen Krankenfahrten zahlen, lässt sich klar beantworten: Ja, denn die Voraussetzungen sind bundeseinheitlich geregelt. Nur die Wege der Antragstellung unterscheiden sich.
Gleiche Regeln, andere Wege
Alle gesetzlichen Kassen richten sich nach § 60 SGB V und der G-BA-Krankentransport-Richtlinie. Übernommen werden stationäre Fahrten sowie ambulante Fahrten in den anerkannten Ausnahmefällen. Hintergrund: Krankenkasse Taxifahrten.
Kassen im Überblick
| Kasse | Krankenfahrten |
|---|---|
| IKK (Innungskrankenkassen) | nach § 60 SGB V, Verordnung und Genehmigung |
| BKK (Betriebskrankenkassen) | nach § 60 SGB V, Verordnung und Genehmigung |
| hkk, KKH | nach § 60 SGB V, Verordnung und Genehmigung |
| Knappschaft | siehe Knappschaft Krankenfahrten |
Kassenspezifische Beispiele gibt es auch für AOK, Barmer und TK und DAK.
So gehen Sie vor
- ärztliche Verordnung (Muster 4) ausstellen lassen
- bei ambulanten Fahrten vor der Fahrt genehmigen lassen
- Fahrt buchen, danach Direktabrechnung oder Erstattung
Ablauf: Genehmigung beantragen und Fahrtkostenerstattung.
FAQ
Zahlen IKK und BKK Krankenfahrten?
Ja, nach denselben gesetzlichen Regeln wie alle Kassen, mit Verordnung und Genehmigung.
Gibt es Unterschiede zwischen den Kassen?
Nur beim Antragsweg und beim Formular, nicht bei den grundsätzlichen Voraussetzungen.
Wo beantrage ich die Fahrt?
Beim behandelnden Arzt für die Verordnung und bei Ihrer Kasse für die Genehmigung.
Fazit
Ob IKK, BKK, hkk oder KKH: Die Regeln für Krankenfahrten sind gleich. katew vermittelt die passende, zugelassene Fahrt unabhängig von der Kasse.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- Knappschaft Krankenfahrten · TK und DAK
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de