- Die Zuzahlung beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt.
- Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens, 1 % bei chronischer Krankheit.
- Bei Erreichen ist eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres möglich.
Auch wenn die Krankenkasse eine Krankenfahrt übernimmt, bleibt eine gesetzliche Zuzahlung. Wer viele Fahrten benötigt, etwa zur Dialyse oder Onkologie, kann sich jedoch entlasten. Grundlage: § 61/62 SGB V.
Höhe der Zuzahlung
10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je einfache Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Hin- und Rückfahrt zählen getrennt. Mehr: Krankenfahrt Kosten.
Gilt die Zuzahlung auch für Kinder?
Ja, und das überrascht viele. Bei Arzneimitteln (§ 31 Abs. 3 SGB V) und im Krankenhaus (§ 39 Abs. 4 SGB V) steht ausdrücklich, dass nur Versicherte zahlen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige sind dort also befreit.
§ 60 SGB V, der die Fahrkosten regelt, enthält eine solche Altersgrenze nicht. Er verweist für die Höhe nur auf § 61 Satz 1. Für Krankenfahrten zahlen Kinder und Jugendliche die Zuzahlung deshalb genauso wie Erwachsene.
Praktisch heißt das: Fährt ein Kind regelmäßig zur Therapie, fallen je Fahrt 5 bis 10 Euro an, hin und zurück also zweimal. Diese Beträge zählen aber in die Belastungsgrenze der Familie ein, und bei Kindern gilt zusätzlich ein Freibetrag je im Haushalt lebendem Angehörigen (§ 62 Abs. 2 SGB V). Zuzahlungsbelege für Fahrten also unbedingt sammeln.
Belastungsgrenze
| Personengruppe | Belastungsgrenze |
|---|---|
| regulär | 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen |
| chronisch krank (Dauerbehandlung) | 1 % |
Zuzahlungsbefreiung beantragen
- Zuzahlungsbelege sammeln (Quittungen)
- bei Erreichen der Grenze Antrag bei der Kasse stellen
- Befreiung gilt für den Rest des Kalenderjahres
Für wiederkehrende Fahrten relevant: Dialysefahrten, Strahlen-/Chemotherapie-Fahrten.
FAQ
Zählen Fahrtkosten zur Belastungsgrenze?
Ja, geleistete Zuzahlungen für Fahrten zählen mit.
Gilt die Befreiung rückwirkend?
Ab Erreichen der Grenze; zu viel Gezahltes kann erstattet werden.
Was gilt als chronisch krank?
Dauerhafte Behandlung wegen derselben Erkrankung, die Kasse prüft die Voraussetzungen.
Fazit
Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich von Zuzahlungen befreien lassen, besonders relevant bei vielen Krankenfahrten.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- Krankenkasse Taxifahrten · Fahrtkostenantrag & Erstattung
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de

Dino Lalic
Gründer & Geschäftsführer · katew.de
Dino Lalic ist Gründer von katew.de, der digitalen Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten in Deutschland. Die Inhalte basieren auf Recherche in offiziellen Quellen (§ 60 SGB V, G-BA-Krankentransport-Richtlinie, GKV-Spitzenverband) und langjähriger praktischer Auseinandersetzung mit den Abläufen der Patientenlogistik.


