- Die Zuzahlung beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt.
- Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens, 1 % bei chronischer Krankheit.
- Bei Erreichen ist eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest des Jahres möglich.
Auch wenn die Krankenkasse eine Krankenfahrt übernimmt, bleibt eine gesetzliche Zuzahlung. Wer viele Fahrten benötigt, etwa zur Dialyse oder Onkologie, kann sich jedoch entlasten. Grundlage: § 61/62 SGB V.
Höhe der Zuzahlung
10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je einfache Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Hin- und Rückfahrt zählen getrennt. Mehr: Krankenfahrt Kosten.
Belastungsgrenze
| Personengruppe | Belastungsgrenze |
|---|---|
| regulär | 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen |
| chronisch krank (Dauerbehandlung) | 1 % |
Zuzahlungsbefreiung beantragen
- Zuzahlungsbelege sammeln (Quittungen)
- bei Erreichen der Grenze Antrag bei der Kasse stellen
- Befreiung gilt für den Rest des Kalenderjahres
Für wiederkehrende Fahrten relevant: Dialysefahrten, Strahlen-/Chemotherapie-Fahrten.
FAQ
Zählen Fahrtkosten zur Belastungsgrenze?
Ja, geleistete Zuzahlungen für Fahrten zählen mit.
Gilt die Befreiung rückwirkend?
Ab Erreichen der Grenze; zu viel Gezahltes kann erstattet werden.
Was gilt als chronisch krank?
Dauerhafte Behandlung wegen derselben Erkrankung, die Kasse prüft die Voraussetzungen.
Fazit
Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann sich von Zuzahlungen befreien lassen, besonders relevant bei vielen Krankenfahrten.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- Krankenkasse Taxifahrten · Fahrtkostenantrag & Erstattung
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de