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AOK Krankentransport 2026: Kostenübernahme & Antrag

AOK Krankentransport & Krankenfahrten: Wann zahlt die AOK, welche Verordnung und Genehmigung nötig sind und welche Zuzahlung anfällt.

Dino Lalic
Dino LalicGründer & Geschäftsführer · katew.de
18. Mai 20268 Min. Lesezeit
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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei medizinischen Fragen wende dich an deinen Arzt, bei rechtlichen Fragen an deine Krankenkasse oder eine fachkundige Beratungsstelle. Die Inhalte sind sorgfältig recherchiert (Stand: Mai 2026, Quellen siehe Artikelende), können sich aber jederzeit ändern. katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten. Qualifizierte Krankentransporte (KTW/RTW) und Notfälle bitte über 19222 bzw. 112.

Auf einen Blick
  • Die AOK übernimmt Krankenfahrten und Krankentransporte nach den bundeseinheitlichen Regeln des § 60 SGB V.
  • Ambulante Fahrten brauchen eine Verordnung (Muster 4) und meist eine vorherige Genehmigung.
  • Die Zuzahlung beträgt 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt.
  • katew vermittelt nur nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen), keine qualifizierten Krankentransporte.

Mit Millionen Versicherten ist die AOK eine der größten gesetzlichen Krankenkassen. Bei AOK Krankentransport und AOK Krankenfahrten gelten die bundeseinheitlichen Vorgaben aus § 60 SGB V und der G-BA-Krankentransport-Richtlinie. Regionale AOKs (z. B. AOK Bayern, AOK Nordost) können die Abläufe organisatorisch leicht unterschiedlich handhaben, der rechtliche Rahmen bleibt jedoch identisch.

Wann übernimmt die AOK die Fahrtkosten?

Entscheidend ist der Behandlungsanlass:

  • Stationäre Behandlung: Fahrten zur Aufnahme und Entlassung werden grundsätzlich übernommen.
  • Ambulante Behandlung: nur mit vorheriger Genehmigung und in anerkannten Ausnahmefällen.
  • Serienbehandlung (Dialyse, Onkologie): regelmäßig erstattungsfähig.
  • Pflegegrad 3 (dauerhaft), 4 oder 5 sowie Merkzeichen aG, Bl, H: anerkannte Gründe für ambulante Krankenfahrten.

AOK Krankentransport vs. AOK Krankenfahrt

Die AOK genehmigt immer das medizinisch notwendige und wirtschaftlichste Beförderungsmittel:

BeförderungWann?Mittel
Krankenfahrtkeine Betreuung nötigTaxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl oder einfache Liegendfahrt
Krankentransportfachliche Betreuung nötigKTW
RettungsfahrtLebensgefahrRTW/Notarzt

Mehr dazu im Beitrag Krankenfahrt oder Krankentransport? sowie zu den Beförderungsarten im Artikel Liegend, sitzend, Tragestuhl.

Antrag und Genehmigung bei der AOK, Schritt für Schritt

  1. Verordnung. Die Arztpraxis stellt das Muster 4 mit Begründung aus.
  2. Genehmigung. Bei ambulanten Fahrten reichen Sie die Verordnung vor der Fahrt bei Ihrer AOK ein, online, per Post oder in der Geschäftsstelle.
  3. Anbieterwahl. Sie wählen ein zugelassenes Taxi-/Mietwagenunternehmen. Über katew.de lassen sich regionale Anbieter vergleichen.
  4. Abrechnung. Der Anbieter rechnet meist direkt mit der AOK ab; sonst Erstattung gegen Beleg (AOK-Fahrtkostenerstattung).

AOK Krankentransport Kosten und Zuzahlung

Die reinen Transportkosten verhandelt die AOK regional mit den Leistungserbringern. Versicherte zahlen unabhängig davon nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 %, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Fahrt. Wer die Belastungsgrenze erreicht, kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragen. Aktuelle Richtwerte enthält der Beitrag Krankentransport Kosten & Preisliste; zur kassenübergreifenden Erstattung siehe auch Fahrtkostenantrag & Erstattung.

FAQ: AOK Krankentransport & Krankenfahrten

Zahlt die AOK das Taxi zum Arzt?

Nur bei ärztlicher Verordnung, medizinischer Notwendigkeit und, ambulant, vorheriger Genehmigung, etwa bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung.

Wie reiche ich die AOK-Fahrtkostenerstattung ein?

Mit Verordnung und Originalbeleg über das Kundenportal, per Post oder in der Geschäftsstelle.

Übernimmt die AOK Dialysefahrten?

Ja, Fahrten zur Dialyse zählen zu den anerkannten Serienbehandlungen und werden bei Verordnung übernommen.

Gilt die Genehmigung auch rückwirkend?

Grundsätzlich ist die Genehmigung vor Fahrtantritt einzuholen. Ausnahmen sind im Einzelfall mit der AOK zu klären.

Fazit

Bei der AOK richtet sich die Kostenübernahme für Krankenfahrten und Krankentransporte nach Behandlungsanlass, Verordnung und Genehmigung. Versicherte tragen nur die gesetzliche Zuzahlung. Für die Organisation einer nicht-medizinischen Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen unterstützt eine Vermittlungsplattform bei Anbieterauswahl und Preisvergleich, die eigentliche Fahrt führt stets das gewählte, zugelassene Unternehmen durch.

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