Krankenfahrt in Koblenz, wann statt Krankentransport
Koblenz liegt am Zusammenfluss von Rhein und Mosel, und die Stadtteile verteilen sich auf beide Ufer und die Höhen darüber. Über katew beschreiben Sie die benötigte Fahrt ein einziges Mal und erreichen konzessionierte Fahrdienste in Koblenz.
Wichtig: katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten in Koblenz, also sitzende Fahrten, Rollstuhl- und Tragestuhlfahrten sowie einfache Liegendfahrten ohne medizinische Betreuung während der Fahrt. Einen qualifizierten Krankentransport im Sinne des Rettungsdienstrechts, also die Beförderung mit fachlicher Betreuung in einem Krankentransportwagen (KTW), bietet und vermittelt katew nicht. Fordern Sie diesen bitte über die Leitstelle unter der 19222 an. In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie die 112.

Krankenfahrt Koblenz, stadtweit anfragen.
Über katew können Sie Fahrten im gesamten Stadtgebiet von Koblenz anfragen, auch in den folgenden Bezirken und Stadtteilen. Eine Zusage kann katew nicht geben.
- Altstadt
- Mitte
- Ehrenbreitstein
- Lützel
- Karthause
- Goldgrube
- Rauental
So wird in Koblenz befördert.
Welche Art infrage kommt, steht auf der ärztlichen Verordnung. Alle vier sind nicht-medizinische Krankenfahrten, also ohne fachliche Betreuung während der Fahrt.

Symbolbild, KI-generiert
Sitzend
Der Regelfall. Fahrgast steigt selbst ein, sitzt angeschnallt auf dem Rücksitz.

Symbolbild, KI-generiert
Rollstuhl
Der Rollstuhl bleibt unter dem Fahrgast. Verladen wird über Rampe oder Lift, gesichert im Fahrzeug.

Symbolbild, KI-generiert
Tragestuhl
Für Treppen ohne Aufzug. Zwei Personen tragen den Fahrgast im Stuhl bis zum Fahrzeug.

Symbolbild, KI-generiert. Fahrt im Liegen, ohne medizinische Betreuung.
Liegend
Wenn Sitzen aus gesundheitlichen Gründen nicht geht. Ohne medizinisch-fachliche Betreuung während der Fahrt.
Welche Fahrten Koblenzer Betriebe übernehmen
Sitzend. Der Regelfall für ambulante Termine.
Im Rollstuhl. Das Fahrzeug hat eine Auffahrhilfe, der Stuhl wird darin verankert, umsteigen entfällt. Maße und Gewicht entscheiden über das Fahrzeug.
Im Tragestuhl. Die Antwort auf fehlende Aufzüge, wie sie in der Altstadt und in Ehrenbreitstein verbreitet sind, dazu Außenstufen an den Hanglagen der Karthause.
Liegend, ohne Betreuung. Wer nicht sitzen kann und trotzdem keine Überwachung braucht, fährt so.
Zwei Situationen, an denen sich ein Betrieb in Koblenz zeigt
Der Fahrgast ist noch nicht so weit. Ein Betrieb mit Reserve wartet, einer ohne wird ungeduldig.
Aus einer Stunde werden zwei. Wer eine Disposition hat, geht ans Telefon und nennt eine neue Zeit, wer keine hat, ist nicht erreichbar.
Beides lässt sich vor der Zusage abfragen und sagt mehr über Verlässlichkeit als jeder Preisvergleich.
Die Stationen einer Krankenfahrt in Koblenz, von der Feststellung bis zur Abholung
Bevor in Koblenz ein Fahrzeug zu einer Krankenfahrt losfährt, sind mehrere Entscheidungen gefallen, und keine davon trifft der Fahrdienst:
- Die Feststellung fällt in der Behandlung. Ob eine Fahrt zwingend medizinisch notwendig ist, entscheidet die behandelnde Praxis, nicht der Fahrgast und nicht der Fahrdienst. Verordnen dürfen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten sowie Krankenhäuser bei tagesstationärer Behandlung und im Entlassmanagement.
- Zwei Wege, zwei Prüfungen. Die Notwendigkeit der Beförderung wird für den Hinweg und für den Rückweg gesondert geprüft. In beiden Fällen zählt in der Regel der direkte Weg zur nächst erreichbaren geeigneten Behandlungsmöglichkeit, und der Grund gehört auf die Verordnung.
- Erst wenn die Voraussetzungen für die Krankenfahrt geprüft sind, wird ausgestellt. Der Vordruck ist das Muster 4, und die Verordnung soll vor der Fahrt vorliegen. Mit ihr wird auch entschieden, ob sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend gefahren wird.
- Die Genehmigung ist kein Formalakt. Die Krankenkasse legt fest, wie lange sie gilt und was sie umfasst, etwa das Transportmittel sowie Hin- und Rückfahrt. Deshalb lohnt es sich, bei einer Behandlungsserie den ganzen Zeitraum zu beantragen und nicht jede Fahrt einzeln.
- Die Fahrt selbst ist der letzte Schritt. Der Betrieb fährt die verordnete Beförderungsart, er entscheidet aber weder über die Notwendigkeit noch über die Kostenübernahme. Beides ist zu diesem Zeitpunkt bereits entschieden.
Das bleibt bei Ihnen: die Verordnung anstoßen, Ausweis oder Bescheid bei der Verordnung vorlegen, eine Zuzahlungsbefreiung bereithalten und Hin- und Rückfahrt bestellen. Je früher, desto mehr Spielraum hat der Betrieb. Befreit ist nur, wer die Belastungsgrenze überschritten hat.
In dieser Kette ist die Krankenfahrt in Koblenz der sichtbarste, aber der letzte Teil.
Für welche Krankenfahrten ab Koblenz die Kasse aufkommt
Über die Kostenübernahme entscheidet der Anlass, nicht die Beförderungsart. Ob jemand in Koblenz sitzend, im Rollstuhl oder liegend fährt, ändert daran nichts:
- Ambulante Behandlung mit hoher Behandlungsfrequenz über längere Zeit und starker Belastung. Regelfälle sind Dialyse, onkologische Strahlentherapie und parenterale onkologische Chemotherapie, die Liste ist offen. Genehmigungspflichtig.
- Wer Merkzeichen oder Pflegegrad hat. Bei aG, Bl, H und bei Pflegegrad 4 oder 5 gilt die Genehmigung als erteilt, bei Pflegegrad 3 nur mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung.
- Kein Merkzeichen, kein Pflegegrad, aber vergleichbar eingeschränkt. Eine Verordnung ist möglich, die Genehmigung wird eingeholt.
- Untersuchungen zur Früherkennung. Ausdrücklich eingeschlossen, ebenso die Behandlung in einer geriatrischen Institutsambulanz.
- Aufnahme und Entlassung im Krankenhaus. Diese Krankenfahrten übernimmt die Kasse ohne Genehmigungsverfahren.
- Ambulante Operation. Sie wird wie ein stationärer Fall behandelt, auch wenn der Eingriff in der Praxis stattfindet.
- Tagesstationäre Behandlung. Das Krankenhaus darf die Krankenfahrt ab Koblenz ohne Zustimmung der Kasse verordnen, wenn Merkzeichen aG, Bl oder H oder Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorliegen.
- Vor- oder nachstationäre Behandlung. Kein Genehmigungsverfahren, wenn die Fahrt ab Koblenz einen stationären Aufenthalt erspart.
- Reha, ambulant wie stationär. Die Praxis verweist an die Kasse, eine Verordnung wird nicht ausgestellt.
- Bei akuter Gefahr. Rettungsfahrten übernimmt die Kasse unabhängig von einer stationären Aufnahme.
Auf dem Muster 4 muss der zwingende medizinische Grund stehen, sonst trägt die Kasse nichts. Gefahren wird zur nächst erreichbaren geeigneten Behandlungsstätte. Zuzahlung sind zehn Prozent je Fahrt, mindestens fünf und höchstens zehn Euro, nie mehr als der Fahrpreis. Für eine Krankenfahrt in Koblenz entscheidet die Krankenkasse.

Wo in Koblenz die Grenze zum Krankentransport liegt
An der medizinischen Betreuung während der Fahrt. Ohne sie ist es eine Krankenfahrt, mit ihr ein qualifizierter Krankentransport, der ärztlich veranlasst und bei der Leitstelle unter 19222 zu bestellen wird.
Diese Grenze ist entscheidend, weil sie darüber bestimmt, wer die Fahrt überhaupt ausführen darf. Ein Fahrdienst darf keine Leistung erbringen, die dem Rettungsdienst vorbehalten ist, und ein seriöser Betrieb in Koblenz sagt das auch.
Sauerstoffgerät zur Eigenanwendung, was in Koblenz gilt
Kaum ein Thema führt in Koblenz so oft zu Unsicherheit wie die Frage, ob jemand mit Sauerstoff eine Krankenfahrt nutzen darf. Die Antwort hängt an einer einzigen Unterscheidung.
Eigenanwendung ist unproblematisch. Wenn der Fahrgast sein eigenes Gerät mitführt, es selbst bedient und die Versorgung während der Fahrt keiner Überwachung bedarf, ist das eine gewöhnliche Krankenfahrt. Das Gerät ist dann ein Hilfsmittel wie ein Rollator, nur mit besonderen Anforderungen an Transport und Sicherung.
Überwachungsbedarf ist die Grenze. Sobald jemand die Sauerstoffgabe unterwegs steuern, anpassen oder überwachen können muss, ist es keine Krankenfahrt mehr. Dann ist der qualifizierte Krankentransport zuständig, angefordert über 19222.
Was der Betrieb wissen muss. Nennen Sie bei der Anfrage, dass ein Sauerstoffgerät mitfährt, welcher Art es ist, wie groß und wie schwer. Flaschen müssen im Fahrzeug gesichert werden, Konzentratoren brauchen unter Umständen Strom, und beides ist eine Platzfrage.
Was Sie selbst vorbereiten sollten. Prüfen Sie den Füllstand vor der Fahrt und rechnen Sie Wartezeit am Ziel mit ein, nicht nur die reine Fahrzeit. Nehmen Sie, wenn möglich, Reserve mit.
Und im Zweifel: Fragen Sie die verordnende Praxis, welche Beförderungsart zu Ihrem Zustand passt. Diese Einordnung ist eine medizinische Entscheidung, keine Frage des guten Willens des Fahrdienstes.
Wer in Koblenz was macht
Sie beschreiben die Fahrt: Abholort, Ziel, Zeitpunkt, Beförderungsart und Hilfsmittel.
Der Fahrdienst trägt die Verantwortung für die Beförderung, von der Zusage bis zur Abrechnung. Mit ihm besteht der Beförderungsvertrag.
Ihre Krankenkasse entscheidet über Kostenübernahme und Genehmigung, Grundlage ist die ärztliche Verordnung.
Der Rettungsdienst kommt ins Spiel, wenn unterwegs jemand eingreifen können muss.
katew stellt die Infrastruktur für Krankenfahrten und sieht vor der Freischaltung die Personenbeförderungsgenehmigung und einen Personenbeförderungsschein an. Versicherung, Fahrzeuge, pflegerische Qualifikationen und die Fahrpraxis im Einzelfall gehören nicht dazu. Für Sie ist die Nutzung kostenfrei, bezahlt wird katew vom Fahrdienst.
Warum eine Anfrage nach einer Krankenfahrt in Koblenz anders läuft als eine Telefonrunde
Jeder Betrieb in Koblenz entscheidet selbst über seine Krankenfahrten. Wie die Anfrage bei ihm ankommt, ist überall gleich:
- Der Preis kommt vom Betrieb, nicht von katew. Wer selbst zahlt, sieht ihn für die eingegebene Strecke schon vor dem Absenden der Anfrage.
- Nachvollziehbar heißt hier: eine eigene Nummer je angefragtem Betrieb. Sie steht bei Ihnen im Konto und beim Betrieb, damit beide von demselben Vorgang sprechen.
- Nicht katew sucht den Betrieb aus, sondern Sie. In der Ergebnisliste setzen Sie die Haken, einzeln oder für alle Treffer auf einmal.
Es bleibt keine Anfrage nach einer Krankenfahrt ohne Ausgang. Sagt ein Betrieb zu, ist sie für die übrigen geschlossen. Sagt keiner zu, werden Sie darüber informiert. Ein Anspruch auf eine Zusage entsteht nicht.
Was danach passiert, entscheidet der Tourenplan des Betriebs in Koblenz, nicht die Technik davor.
