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Fahrtkosten mit eigenem PKW erstatten 2026: Kilometerpauschale

Fahrtkosten mit dem eigenen oder privaten PKW: Wann die Krankenkasse eine Kilometerpauschale erstattet, wie hoch sie ist und wie Sie sie korrekt abrechnen.

Dino Lalic
Dino LalicGründer & Geschäftsführer · katew.de
02. Juni 20268 Min. Lesezeit
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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei medizinischen Fragen wende dich an deinen Arzt, bei rechtlichen Fragen an deine Krankenkasse oder eine fachkundige Beratungsstelle. Die Inhalte sind sorgfältig recherchiert (Stand: Juni 2026, Quellen siehe Artikelende), können sich aber jederzeit ändern. katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten. Qualifizierte Krankentransporte (KTW/RTW) und Notfälle bitte über 19222 bzw. 112.

Auf einen Blick
  • Fahren Sie eine genehmigte Krankenfahrt mit dem eigenen oder privaten PKW, erstattet die Kasse eine Kilometerpauschale.
  • Sie beträgt nach § 60 SGB V in Verbindung mit dem Bundesreisekostengesetz 0,20 Euro je Kilometer, höchstens die Kosten des sonst zumutbaren Verkehrsmittels.
  • Voraussetzung sind Verordnung und in der Regel Genehmigung; die Zuzahlung wird abgezogen.

Wer eine medizinisch notwendige Fahrt nicht mit Taxi oder Mietwagen, sondern mit dem eigenen PKW oder dem Auto eines Angehörigen zurücklegt, kann sich die Kosten erstatten lassen. Dieser Ratgeber zeigt, wie hoch die Erstattung ist und wie Sie sie beantragen.

Wann zahlt die Kasse den eigenen PKW?

Erstattet wird nur eine medizinisch notwendige und genehmigte Fahrt, also dieselbe Voraussetzung wie bei Taxi oder Mietwagen. Ohne Verordnung gibt es keine Erstattung. Grundlage ist § 60 SGB V.

Wie hoch ist die Kilometerpauschale?

Für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs erkennt die Kasse 0,20 Euro je gefahrenem Kilometer an (Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz). Begrenzt ist die Erstattung auf die Kosten, die bei Nutzung des nächst zumutbaren Verkehrsmittels (öffentlich oder Taxi) entstanden wären.

Strecke (Hin- und Rückfahrt)Pauschale 0,20 Euro/km
20 km4,00 Euro
50 km10,00 Euro
100 km20,00 Euro

Von der Erstattung wird die gesetzliche Zuzahlung abgezogen.

So rechnen Sie ab

  1. ärztliche Verordnung (Muster 4) und, bei ambulanten Fahrten, Genehmigung der Kasse einholen
  2. gefahrene Kilometer dokumentieren (Datum, Strecke, Behandlungsort)
  3. Antrag mit Verordnung bei der Kasse einreichen

Der allgemeine Ablauf steht unter Fahrtkostenerstattung: Beleg und Frist.

Eigener PKW oder Taxi?

Der eigene PKW lohnt sich bei kurzen Strecken und wenn jemand fährt. Ist keine Begleitung verfügbar oder die Strecke lang, ist die vermittelte Krankenfahrt oft die bessere Wahl, da die Kasse hier die vollen Fahrtkosten trägt. Vergleichen Sie Anbieter über katew.de.

FAQ

Wie viel zahlt die Krankenkasse pro Kilometer?

In der Regel 0,20 Euro je Kilometer, höchstens die Kosten des sonst zumutbaren Verkehrsmittels.

Brauche ich eine Genehmigung für die PKW-Fahrt?

Ja, bei ambulanten Fahrten gilt dieselbe Genehmigungspflicht wie bei Taxi oder Mietwagen.

Was muss ich der Kasse vorlegen?

Die ärztliche Verordnung und einen Nachweis der gefahrenen Kilometer mit Datum und Behandlungsort.

Lohnt sich der eigene PKW gegenüber dem Taxi?

Bei kurzen Strecken und vorhandener Begleitung ja. Bei langen Strecken trägt die Kasse beim Taxi die vollen Kosten.

Fazit

Für den eigenen oder privaten PKW gibt es 0,20 Euro je Kilometer, begrenzt auf die zumutbaren Vergleichskosten. Mit Verordnung, Genehmigung und Kilometernachweis ist die Abrechnung unkompliziert.

Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.

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