- Der Krankentransportschein ist das Formular Muster 4 „Verordnung einer Krankenbeförderung".
- Er wird von der Arztpraxis ausgestellt und ist Grundlage der Kostenübernahme.
- Wichtig sind Beförderungsart, Begründung und, ambulant, die vorherige Genehmigung.
- katew vermittelt nur nicht-medizinische Krankenfahrten und stellt keine Scheine aus.
Der Krankentransportschein, offiziell die „Verordnung einer Krankenbeförderung" (Vordruck Muster 4), ist das zentrale Dokument, damit die Krankenkasse eine Krankenfahrt oder einen Krankentransport bezahlt. Dieser Beitrag zeigt, wer ihn ausstellt, wie er korrekt ausgefüllt wird, welche Felder entscheidend sind und wie das Einreichen und Abrechnen abläuft. Rechtsgrundlage ist § 60 SGB V mit der G-BA-Krankentransport-Richtlinie.
Wer stellt den Krankentransportschein aus?
Ausgestellt wird der Schein von der behandelnden Arztpraxis oder dem Krankenhaus. Patientinnen und Patienten selbst können ihn nicht ausstellen. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet nach medizinischen Kriterien über die Notwendigkeit und die geeignete Beförderungsart. Der grundsätzliche Verordnungsweg ist im Beitrag Verordnung der Krankenbeförderung erklärt; einen Überblick zur Kassenseite gibt Transportschein Krankenkasse.
Krankentransportschein ausfüllen: die wichtigen Felder
| Feld | Bedeutung |
|---|---|
| Beförderungsart | Taxi/Mietwagen, KTW oder RTW, bestimmt Mittel & Kosten |
| Behandlungsanlass | stationär, ambulant, vor-/nachstationär, Serienbehandlung |
| Begründung | medizinische Notwendigkeit (z. B. Mobilitätseinschränkung) |
| Hin-/Rückfahrt | einfache Fahrt oder beide Strecken |
| Zeitraum | Einzelfahrt oder Serienverordnung |
Für nicht-medizinische Krankenfahrten ist die Beförderungsart „Taxi/Mietwagen" maßgeblich, sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder als einfache Liegendfahrt. Die Abgrenzung der Arten erläutert der Artikel Liegend, sitzend, Tragestuhl.
Einreichen und Genehmigung
- Ambulante Fahrten: Schein vor Fahrtantritt bei der Kasse einreichen, die Genehmigung ist hier der Regelfall.
- Stationäre Fahrten: in der Regel ohne gesonderte Genehmigung erstattungsfähig.
- Serienverordnung: für wiederkehrende Fahrten (z. B. Dialyse), eine Verordnung deckt mehrere Termine ab.
Abrechnung des Krankentransportscheins
In der Regel rechnet das zugelassene Taxi- oder Mietwagenunternehmen direkt mit der Krankenkasse ab; Sie übergeben dafür den Schein. Andernfalls reichen Sie Schein und Originalbeleg zur Erstattung ein. Es bleibt die gesetzliche Zuzahlung: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt. Details zu Beträgen im Beitrag Krankenfahrt Kosten & Zuzahlung.
Häufige Fehler beim Krankentransportschein
- fehlende oder unzureichende medizinische Begründung
- falsche Beförderungsart angekreuzt (KTW statt Taxi)
- ambulante Fahrt ohne vorherige Genehmigung
- Serienbehandlung als Einzelfahrt verordnet
FAQ: Krankentransportschein
Wie lange ist ein Krankentransportschein gültig?
Das hängt von Verordnung und Kasse ab; Serienverordnungen nennen einen konkreten Zeitraum. Im Zweifel bei der Kasse nachfragen.
Kann der Schein nachgereicht werden?
Bei ambulanten Fahrten ist die vorherige Genehmigung der Regelfall; Ausnahmen klären Sie individuell mit der Kasse.
Brauche ich für ein Taxi einen eigenen Schein?
Nein, es ist dasselbe Formular Muster 4, entscheidend ist die angekreuzte Beförderungsart.
Wer trägt die Kosten ohne Schein?
Ohne gültige Verordnung sind Sie Selbstzahler. Ein Anbietervergleich hilft, die Kosten zu begrenzen.
Fazit
Der Krankentransportschein entscheidet über die Kostenübernahme. Wichtig sind die richtige Beförderungsart, eine tragfähige Begründung und, bei ambulanten Fahrten, die vorherige Genehmigung. Die nicht-medizinische Krankenfahrt selbst organisieren Sie anschließend über ein zugelassenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen; Vermittlungsplattformen helfen beim Vergleich, führen die Fahrt aber nicht selbst durch.