Verordnung Krankenbeförderung (Muster 4): Taxi, Formular, Ablauf 2026
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Verordnung Krankenbeförderung (Muster 4): Taxi, Formular, Ablauf 2026

Die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) erklärt: Wann Taxi, wann KTW, wie ausfüllen, wer genehmigt? Rechtsgrundlagen nach § 60 SGB V.

Dino Lalic
Dino LalicGründer & Geschäftsführer · katew.de
24. April 20268 Min. Lesezeit

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei medizinischen Fragen wende dich an deinen Arzt, bei rechtlichen Fragen an deine Krankenkasse oder eine fachkundige Beratungsstelle. Die Inhalte sind sorgfältig recherchiert (Stand: April 2026, Quellen siehe Artikelende), können sich aber jederzeit ändern. katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten. Qualifizierte Krankentransporte (KTW/RTW) und Notfälle bitte über 19222 bzw. 112.

Auf einen Blick
  • Die Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) ist die rechtliche Grundlage nach § 60 SGB V für jede kassenfinanzierte Krankenfahrt.
  • Sie wird ausschließlich vom Vertragsarzt ausgestellt und legt das Transportmittel fest – Taxi, KTW, RTW oder Privat-PKW.
  • Bei ambulanten Fahrten ist meist eine Vorabgenehmigung der Krankenkasse nötig; bei Dialyse, Onko-Therapie und Klinikentlassung gilt sie automatisch.
  • Privat-PKW-Fahrten werden mit 20 Cent pro Kilometer erstattet.

Die Verordnung einer Krankenbeförderung – amtlich Formular Muster 4 – ist das zentrale Dokument für jede von der Krankenkasse bezahlte Krankenfahrt oder jeden Krankentransport. Ohne diese Verordnung übernimmt die Kasse die Fahrtkosten in den meisten Fällen nicht. Der Beitrag erklärt detailliert, wer das Formular ausstellt, welche Angaben zwingend sind, wann es für Taxi, KTW oder Privat-PKW gilt und wie die Genehmigung durch die Krankenkasse abläuft.

Was ist die Verordnung einer Krankenbeförderung?

Die Verordnung Krankenbeförderung ist ein standardisiertes ärztliches Formular, mit dem ein Vertragsarzt die medizinische Notwendigkeit einer Fahrt bestätigt. Rechtsgrundlage ist § 60 SGB V. Das Formular wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herausgegeben und ist in jedem Krankenversicherungs-Abrechnungssystem hinterlegt. Synonyme Bezeichnungen sind Krankenbeförderungsschein, VO Krankenbeförderung oder schlicht Transportschein.

Muster 4 – Aufbau des Formulars

Das Formular Muster 4 umfasst mehrere Pflichtfelder. Fehlt ein Feld, kann die Krankenkasse die Kostenübernahme verweigern. Die wichtigsten Angaben:

FeldInhalt
PatientendatenName, Geburtsdatum, Versichertennummer
KrankenkasseName und IK-Nummer
BehandlungsanlassDiagnose, Art der Behandlung
TransportartTaxi/Mietwagen, KTW, RTW, Privat-PKW
FahrtenumfangHin- und/oder Rückfahrt, Serienfahrten
AdressenStartort, Zielort, Entfernung
UnterschriftArztunterschrift, Arztstempel, Datum

Verordnung Krankenbeförderung Taxi – wann möglich?

Ein Taxi oder Mietwagen darf der Arzt dann als Transportmittel auf der Verordnung Krankenbeförderung Taxi eintragen, wenn während der Fahrt keine medizinische Betreuung erforderlich ist. Typische Fälle:

  • Regelmäßige Dialysefahrten
  • Chemo- oder Strahlentherapie
  • Fahrten bei Pflegegrad 3 mit Mobilitätseinschränkung, Pflegegrad 4 oder 5
  • Merkzeichen aG, Bl oder H im Schwerbehindertenausweis
  • Entlassungsfahrten nach stationären Aufenthalten ohne Betreuungsbedarf

Die Verordnung einer Krankenbeförderung Taxi berechtigt den Fahrer, die Fahrt direkt mit der Krankenkasse abzurechnen. Patient*innen müssen nur die gesetzliche Zuzahlung tragen.

Wann ist ein KTW statt Taxi erforderlich?

Wenn während der Fahrt Überwachung, Lagerung, Sauerstoffgabe oder andere medizinische Leistungen nötig sind, kreuzt der Arzt Krankentransportwagen an. Ein Vergleich von Krankenfahrt und Krankentransport findet sich im Artikel Krankenfahrt vs. Krankentransport. Die Transportarten je nach Mobilität sind im Beitrag Liegend, sitzend oder Tragestuhl ausführlich erklärt.

Verordnung Krankenbeförderung Privat-PKW

Das Muster 4 sieht auch die Option Privat-PKW vor. Wird der Patient von Angehörigen oder im eigenen Wagen gefahren, erstattet die Krankenkasse 20 Cent pro gefahrenem Kilometer – vorausgesetzt, die medizinische Notwendigkeit und (bei ambulanten Fahrten) die Genehmigung liegen vor. Die Verordnung Krankenbeförderung Privat-PKW ist besonders bei kurzen Strecken und ländlichen Regionen eine praktische Option.

Genehmigungsverfahren durch die Krankenkasse

Die Verordnung allein reicht nicht immer. Für ambulante Fahrten ist in der Regel eine Vorabgenehmigung der Krankenkasse nötig. Ausnahmen:

  • Stationäre Krankenhausaufenthalte (Einweisung oder Entlassung)
  • Vor- und nachstationäre Behandlungen
  • Dialyse, Chemotherapie, Strahlentherapie
  • Fahrten bei Pflegegrad 3, 4 oder 5
  • Fahrten mit Merkzeichen aG, Bl oder H

Die Bearbeitung der Verordnung Krankenbeförderung dauert je nach Kasse zwischen 3 und 10 Werktagen. Eilgenehmigungen sind bei akuter Notwendigkeit möglich.

Verordnung Krankenbeförderung AOK, Barmer, TK

Die Regelungen sind bundeseinheitlich – die Unterschiede zwischen den Kassen liegen bei Service und Digitalisierung. Die Barmer bietet ein digitales Postfach, die AOK regional unterschiedliche Online-Portale. Ein Überblick zum digitalen Antrag bei der Barmer steht im Beitrag Barmer Fahrtkostenantrag.

Fehler vermeiden: Die häufigsten Stolperfallen

  • Falsches Transportmittel angekreuzt. Ein Taxi-Kreuz reicht nicht für einen KTW – und umgekehrt.
  • Fehlende Angabe zur Behandlungsserie. Bei wiederkehrenden Fahrten (Dialyse) muss die Serie ausdrücklich markiert werden.
  • Keine Arztunterschrift. Ohne Stempel und Unterschrift ist das Formular ungültig.
  • Vergessene Rückfahrt. Bei Einzelfahrten immer beide Richtungen ankreuzen.
  • Veraltete Vordrucke. Verwenden Sie stets das aktuelle Muster 4, nicht Kopien alter Versionen.

Gültigkeitsdauer und Folgeverordnungen

Eine Verordnung einer Krankenbeförderung gilt üblicherweise für:

  • Eine einmalige Hin- und Rückfahrt
  • Eine Serie (z. B. Dialyse) – häufig ein Quartal, maximal drei Monate
  • Stationäre Aufnahme – Hin- und Entlassungsfahrt

Nach Ablauf ist eine neue Verordnung nötig. In der Praxis stellen Dialysezentren oder onkologische Praxen die Folgeverordnungen automatisch aus.

Verordnung Krankenbeförderung digital – eVerordnung 2026

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat 2025 die elektronische Verordnung der Krankenbeförderung (eVerordnung Muster 4) eingeführt. Vorteile gegenüber der Papierform:

  • Direkter digitaler Versand an die Krankenkasse über die Telematik-Infrastruktur (TI)
  • Automatische Genehmigungsprüfung im Hintergrund – Patient*innen erhalten den Genehmigungsstatus in Echtzeit
  • QR-Code für den Fahrer – statt das Papierformular zu übergeben, scannt der Fahrdienst den Code in seiner App
  • Weniger Verlustrisiko – die Verordnung liegt verschlüsselt in der ePA-Akte oder im Praxis­verwaltungs­system

Die eVerordnung ist 2026 noch nicht flächendeckend ausgerollt. Bis dahin gilt das Papierformular Muster 4 weiter und ist in jeder Vertragsarztpraxis verfügbar.

Verordnung Krankenbeförderung Privat-PKW – Berechnungsbeispiel

Erstattung 20 Cent pro gefahrenem Kilometer, gilt für Hin- und Rückfahrt. Beispiel:

  • Wohnort → Klinik: 18 km × 0,20 € = 3,60 €
  • Klinik → Wohnort: 18 km × 0,20 € = 3,60 €
  • Gesamt: 7,20 € abzüglich Zuzahlung 5 € = 2,20 € Erstattung

Bei wiederkehrenden Fahrten (Dialyse, dreimal pro Woche × 12 Wochen × 36 km gesamt) summiert sich die Erstattung auf rund 260 € pro Quartal. Die Belege (Tachostand, GPS-Auszug oder Fahrtenbuch) sollten dem Antrag beigefügt werden.

Häufige Ablehnungsgründe und wie man sie umgeht

Krankenkassen lehnen Verordnungen Krankenbeförderung am häufigsten aus diesen Gründen ab:

  1. Fehlende Vorabgenehmigung bei ambulanten Fahrten – Lösung: vor jeder ambulanten Fahrt schriftlich genehmigen lassen, außer bei Dialyse/Onkologie/Klinikentlassung.
  2. Falsches Transportmittel angekreuzt – Lösung: bei Unsicherheit den Arzt explizit fragen, welches Mittel auf dem Muster 4 stehen muss.
  3. Strecke nicht plausibel – Lösung: Adressen und Kilometer eintragen, am besten mit Routenausdruck.
  4. Behandlungsanlass nicht erstattungsfähig – Lösung: vor der Verordnung beim Hausarzt klären, ob die Diagnose unter § 60 SGB V fällt.
  5. Verordnung älter als das Quartal – Lösung: Folgeverordnung rechtzeitig einholen, bei Dauerbehandlungen automatisch durch das Therapiezentrum.

FAQ zur Verordnung Krankenbeförderung

Kann die Verordnung rückwirkend ausgestellt werden?

Grundsätzlich nein. Nur in echten Notfällen ist eine nachträgliche Ausstellung möglich und muss ärztlich begründet werden.

Was passiert, wenn das Formular verloren geht?

Der Arzt kann eine Zweitausfertigung ausstellen. Patient*innen sollten dem Fahrer das Original übergeben oder eine Kopie für die eigenen Unterlagen anfertigen.

Ist eine Verordnung auch am Wochenende möglich?

Ja, Notfall- und Bereitschaftsärzte können Muster 4 ausstellen, wenn die medizinische Notwendigkeit vorliegt.

Brauche ich für jede Dialysesitzung eine neue Verordnung?

Nein. Bei Dauer-Therapien deckt eine Verordnung in der Regel ein komplettes Quartal ab.

Gilt Muster 4 auch für Fahrten ins Ausland?

Nein. Die Verordnung Krankenbeförderung gilt ausschließlich für Fahrten innerhalb Deutschlands. Grenznahe Ausnahmen sind mit der Krankenkasse abzustimmen.

Fazit

Die Verordnung einer Krankenbeförderung ist das Herzstück jeder kostenerstatteten Krankenfahrt. Wer das Muster 4 korrekt ausfüllen lässt, rechtzeitig genehmigen lässt und die Unterlagen vollständig einreicht, vermeidet 95 Prozent aller typischen Problemfälle. Bei Dauerbehandlungen übernehmen in der Praxis die behandelnden Einrichtungen den Verordnungsprozess.

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