Zurück zum Blog

Krankenkasse Taxifahrten: Wann zahlt die Kasse? 2026

Übernimmt die Krankenkasse Taxifahrten zum Arzt oder zur Behandlung? Voraussetzungen, Verordnung, Genehmigung, Zuzahlung und Ablauf, verständlich erklärt.

Dino Lalic
Dino LalicGründer & Geschäftsführer · katew.de
18. Mai 20268 Min. Lesezeit
Krankenfahrt direkt anfragen

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei medizinischen Fragen wende dich an deinen Arzt, bei rechtlichen Fragen an deine Krankenkasse oder eine fachkundige Beratungsstelle. Die Inhalte sind sorgfältig recherchiert (Stand: Mai 2026, Quellen siehe Artikelende), können sich aber jederzeit ändern. katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten. Qualifizierte Krankentransporte (KTW/RTW) und Notfälle bitte über 19222 bzw. 112.

Auf einen Blick
  • Die Krankenkasse übernimmt Taxifahrten nur bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung.
  • Fahrten zur ambulanten Behandlung brauchen in der Regel eine vorherige Genehmigung der Kasse.
  • Versicherte zahlen die gesetzliche Zuzahlung: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Fahrt.
  • katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen) und betreibt selbst keine Fahrzeuge.

Ob die Krankenkasse Taxifahrten bezahlt, ist eine der häufigsten Fragen rund um Arzttermine und Behandlungen. Die kurze Antwort: Ja, aber nur unter klar geregelten Voraussetzungen. Grundlage ist § 60 SGB V in Verbindung mit der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieser Beitrag erklärt, wann Taxifahrten von der Krankenkasse getragen werden, welche Verordnung nötig ist und wie der Ablauf aussieht.

Wann zahlt die Krankenkasse Taxifahrten?

Eine Kostenübernahme setzt voraus, dass die Fahrt aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist und ärztlich verordnet wurde. Die Krankenkasse unterscheidet dabei nach Behandlungsanlass:

  • Stationäre Behandlung: Fahrten zur Aufnahme oder Entlassung im Krankenhaus sind grundsätzlich erstattungsfähig.
  • Ambulante Behandlung: Taxifahrten werden nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung übernommen.
  • Vor- und nachstationäre sowie ambulante Operationen: erstattungsfähig, wenn dadurch eine stationäre Aufnahme vermieden wird.

Für Taxifahrten zum Arzt bei ambulanter Behandlung gilt die Genehmigung als Regelfall. Anerkannt werden vor allem Patientinnen und Patienten mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, etwa mit den Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H" oder mit Pflegegrad 3 (bei dauerhafter Beeinträchtigung), 4 oder 5. Auch hochfrequente Behandlungsserien wie Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie zählen zu den anerkannten Ausnahmen.

Taxi oder Krankentransport, was übernimmt die Kasse?

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen einer einfachen Krankenfahrt (Taxi oder Mietwagen, ohne medizinische Betreuung) und einem qualifizierten Krankentransport im KTW. Die Kasse genehmigt stets das medizinisch notwendige, und damit günstigste geeignete, Beförderungsmittel.

MerkmalKrankenfahrt (Taxi/Mietwagen)Krankentransport (KTW)
Betreuungkeine medizinische Betreuungfachliche Betreuung während der Fahrt
Anlassgehfähig oder sitzend/liegend ohne ÜberwachungÜberwachungs- oder Betreuungsbedarf
VerordnungMuster 4Muster 4
Kostennach Taxitarif, meist günstigerhöher (Pauschale + km)

Die Unterschiede sind im Beitrag Krankenfahrt oder Krankentransport? ausführlich erklärt.

Verordnung und Genehmigung: der Ablauf

  1. Ärztliche Verordnung. Die Praxis stellt die „Verordnung einer Krankenbeförderung" (Muster 4) aus und begründet die medizinische Notwendigkeit. Details im Beitrag Verordnung der Krankenbeförderung.
  2. Genehmigung einholen. Bei ambulanten Fahrten reichen Sie die Verordnung vor Fahrtantritt bei der Krankenkasse ein. Bei anerkannten Ausnahmen gilt die Genehmigung teils als erteilt.
  3. Fahrt buchen. Sie wählen ein zugelassenes Taxi- oder Mietwagenunternehmen. Plattformen wie katew.de bündeln regionale Anbieter und ermöglichen einen Angebotsvergleich.
  4. Abrechnung. Viele Unternehmen rechnen über den Transportschein direkt mit der Kasse ab; ansonsten reichen Sie die Quittung ein.

Welche Zuzahlung fällt an?

Auch bei genehmigten Taxifahrten der Krankenkasse tragen Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je einfache Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten. Wer die individuelle Belastungsgrenze (in der Regel 2 % des Bruttoeinkommens, 1 % bei chronischer Krankheit) erreicht, kann sich von Zuzahlungen befreien lassen. Eine vollständige Kostenübersicht bietet der Artikel Krankentransport Kosten & Preisliste.

Praxisbeispiele

  • Dialysepatient, 3× pro Woche: Serienverordnung, Taxifahrt sitzend, Zuzahlung je Fahrt, anerkannte Ausnahme.
  • Kontrolltermin nach Operation: einmalige Fahrt, vorherige Genehmigung erforderlich.
  • Klinikentlassung nach Hause: erstattungsfähig; Ablauf im Beitrag Krankentransport Krankenhaus nach Hause.

In Städten wie Berlin, Hamburg oder München stehen meist mehrere Anbieter zur Auswahl, was den Vergleich erleichtert.

FAQ: Krankenkasse und Taxifahrten

Zahlt die Krankenkasse Taxifahrten zum Hausarzt?

Nur in begründeten Ausnahmefällen mit Verordnung und vorheriger Genehmigung, etwa bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung. Routinefahrten sind in der Regel nicht erstattungsfähig.

Muss ich die Taxifahrt vorstrecken?

Häufig rechnet das Unternehmen direkt mit der Kasse ab. Andernfalls reichen Sie die Quittung zur Erstattung ein.

Übernimmt die Kasse auch den Rückweg?

Ja, Hin- und Rückfahrt gelten als zwei Fahrten, pro Fahrt fällt jeweils die Zuzahlung an.

Wer entscheidet, ob Taxi oder Krankentransport?

Die verordnende Ärztin oder der Arzt nach medizinischen Kriterien; die Kasse genehmigt das notwendige und wirtschaftlichste Mittel.

Fazit

Die Krankenkasse zahlt Taxifahrten, wenn sie medizinisch notwendig, ärztlich verordnet und, bei ambulanter Behandlung, vorab genehmigt sind. Versicherte tragen lediglich die gesetzliche Zuzahlung. Für die organisatorische Seite einer nicht-medizinischen Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen helfen digitale Vermittlungsplattformen, passende regionale Anbieter zu finden und Konditionen zu vergleichen. katew tritt dabei ausschließlich als Vermittler auf und führt selbst keine Transporte durch.

Quellen & weiterführende Artikel

Lokale Anbieter

Krankenfahrt nach Stadt buchen

Geprüfte Anbieter in den größten deutschen Städten.

Mehr Artikel entdecken

Lesen Sie weitere Insights zu Krankenfahrten und Patientenlogistik.

Alle Artikel ansehen
katew