- Der Transportschein (Muster 4) ist das ärztliche Formular, mit dem die Krankenkasse Fahrtkosten übernimmt – Rechtsgrundlage § 60 SGB V.
- Ausgestellt wird er ausschließlich von Vertragsärzten oder Krankenhausärzten.
- Der Arzt entscheidet auf dem Schein über das Transportmittel: Taxi, KTW, RTW oder Privat-PKW.
- Bei ambulanten Fahrten ist meist eine Vorabgenehmigung der Krankenkasse erforderlich – Ausnahme: Dialyse, Onko-Therapie, Klinikentlassung.
Wer eine Krankenfahrt oder einen qualifizierten Krankentransport benötigt, kommt um ein Dokument nicht herum: den Transportschein. Ohne diesen Schein übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten in den meisten Fällen nicht. Doch wer stellt den Transportschein aus? Gilt er auch für das Taxi? Und was passiert, wenn man ihn vergisst?
In diesem Beitrag beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um den Transportschein – klar, verständlich und auf dem aktuellen Stand 2026.
Hinweis: katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten mit Taxi und Mietwagen (sitzend, im Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend). Qualifizierte Krankentransporte im KTW mit medizinisch-fachlicher Betreuung sowie Rettungsfahrten im Sinne der Rettungsdienstgesetze werden nicht angeboten oder vermittelt. Die Informationen in diesem Artikel dienen dem Überblick über alle Transportscheinarten.
Was ist ein Transportschein?
Ein Transportschein – offiziell „Verordnung einer Krankenbeförderung" (Muster 4) – ist ein ärztliches Formular, mit dem ein Arzt bestätigt, dass eine Beförderung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Er ist die Voraussetzung dafür, dass die gesetzliche Krankenkasse nach § 60 SGB V die Kosten für Fahrten zum Arzt, ins Krankenhaus oder für einen Krankentransport übernimmt.
Der Krankentransportschein ist also kein bürokratischer Selbstzweck – er schützt sowohl den Patienten vor hohen Eigenkosten als auch die Krankenkassen vor missbräuchlicher Inanspruchnahme. Die genauen Voraussetzungen regelt die Krankentransport-Richtlinie des G-BA. Wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft, haben wir im Artikel Krankenfahrt beantragen aufgeschlüsselt.
Wichtig: Der Transportschein gilt grundsätzlich für eine Hin- und eine Rückfahrt. Für jede neue Behandlungsserie ist ein neues Formular erforderlich.
Wer stellt den Transportschein aus?
Den Transportschein stellt ausschließlich ein Arzt oder Psychotherapeut aus, der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Das ist in der Regel:
- der Hausarzt
- ein Facharzt, der den Transport verordnet
- der Krankenhausarzt bei Entlassungen oder vor- und nachstationären Behandlungen
Transportschein vom Arzt – so läuft es ab
- Du schilderst dem Arzt deinen Zustand und erklärst, dass du auf eine Beförderung angewiesen bist.
- Der Arzt prüft, ob die medizinische Notwendigkeit vorliegt.
- Er füllt das Formular Muster 4 aus und gibt dir den Transportschein zum Arzttermin oder für den Krankenhausaufenthalt mit.
- Du übergibst den Schein dem Fahrer beim Transportbeginn.
- Nach der Fahrt reichst du die Verordnung bei deiner Krankenkasse ein (oder der Fahrer rechnet direkt ab).
Der Transportschein vom Arzt sollte idealerweise vor der Fahrt ausgestellt werden. In echten Notfällen ist eine nachträgliche Verordnung möglich – das ist jedoch die Ausnahme, nicht die Regel.
Transportschein für welche Fahrzeuge?
Hier herrscht häufig Verwirrung: Ein Transportschein gilt nicht automatisch für jedes Fahrzeug. Der Arzt wählt auf dem Formular aus, welches Transportmittel medizinisch erforderlich ist.
Transportschein für den Krankentransportwagen (KTW)
Ein Transportschein für den qualifizierten Krankentransport mit einem Krankentransportwagen (KTW) wird ausgestellt, wenn der Patient während der Fahrt:
- medizinisch betreut werden muss (z. B. Überwachung von Vitalwerten)
- gehoben oder getragen werden muss
- spezielle Lagerung benötigt (z. B. Liegenposition)
- Infektionsschutz erfordert
Der Krankentransportschein für einen KTW muss von der Krankenkasse vorab genehmigt werden – außer bei stationären Aufnahmen oder Notfällen. KTW-Fahrten gehören nicht zum Angebot von katew; hier wenden Sie sich bitte direkt an ein zugelassenes Krankentransportunternehmen.
Transportschein für das Taxi
Wer lediglich auf ein Fahrzeug angewiesen ist, aber keine medizinische Betreuung während der Fahrt braucht, erhält einen Transportschein für das Taxi (Krankenfahrt). Dieser ist deutlich einfacher zu bekommen und muss in vielen Fällen nicht vorab genehmigt werden.
Der Transportschein Taxi gilt für:
- Fahrten zur Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie
- Fahrten von schwerbehinderten Patienten (Merkzeichen aG, Bl oder H)
- Patienten mit Pflegegrad 4 oder 5
- Patienten mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung
Der Transportschein Taxi Krankenhaus – also für die Fahrt vom Krankenhaus nach Hause nach einem stationären Aufenthalt – ist ohne vorherige Genehmigung der Kasse möglich.
Praxistipp: Auch Mietwagen mit entsprechender Ausstattung können mit einem Transportschein genutzt werden. Das Taxiunternehmen oder der Fahrdienst muss dafür einen Vertrag mit der Krankenkasse haben.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Fahrtkosten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die wichtigsten Regeln im Überblick:
Grundregel: Medizinische Notwendigkeit
Die Fahrt muss zwingend medizinisch notwendig sein und im Zusammenhang mit einer Kassenleistung stehen. Fahrten zum Abholen von Rezepten oder rein private Arztbesuche sind nicht verordnungsfähig.
Wann zahlt die Krankenkasse ohne Genehmigung?
| Situation | Genehmigung nötig? |
|---|---|
| Stationäre Krankenhausaufnahme | ❌ Nein |
| Vor-/nachstationäre Behandlung im Krankenhaus | ❌ Nein |
| Dialyse, Chemo, Strahlentherapie (hochfrequent) | ❌ Nein (nach einmaliger Genehmigung) |
| KTW-Fahrt (Krankentransportwagen) | ✅ Ja, immer |
| Ambulante Behandlung (Normalfall) | ✅ Ja, vorab |
| Schwerbehinderung (aG, Bl, H) | ❌ Nein |
| Pflegegrad 4 oder 5 | ❌ Nein |
Eigenanteil: Was muss ich selbst zahlen?
Auch wenn die Krankenkasse zahlt, bleibt in der Regel ein gesetzlicher Eigenanteil:
- 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Fahrt
- Wer die Belastungsgrenze (2 % des Jahresbruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) bereits ausgeschöpft hat, ist von der Zuzahlung befreit
Transportschein und Krankenkasse: Was tun bei Ablehnung?
Lehnt die Krankenkasse die Kostenübernahme ab, hast du folgende Möglichkeiten:
- Widerspruch einlegen – innerhalb von einem Monat nach dem Ablehnungsbescheid
- Ärztliche Begründung nachreichen – der behandelnde Arzt kann die medizinische Notwendigkeit schriftlich detaillierter begründen
- Sozialdienst des Krankenhauses einschalten – bei stationären Aufenthalten hilft oft der Sozialdienst
- Unabhängige Patientenberatung kontaktieren – die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) berät kostenfrei
Transportschein verloren oder vergessen – was nun?
Es kann passieren, dass der Transportschein beim Arzt vergessen oder zu Hause liegen gelassen wurde. Folgendes hilft:
- Vor der Fahrt: Beim Arzt anrufen und fragen, ob der Schein nachgereicht oder gefaxt werden kann
- Nach der Fahrt: In bestimmten Fällen kann die Verordnung nachträglich ausgestellt werden – sprich deinen Arzt darauf an
- Eigenbeleg aufbewahren: Quittungen und Fahrtdokumente immer sammeln, auch ohne Schein
Ohne gültigen Transportschein besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Fahrtkosten müssen dann zunächst selbst vorgestreckt werden.
Transportschein für Taxifahrten: Schritt-für-Schritt
So läuft eine Krankenfahrt buchen mit dem Taxi und Transportschein konkret ab:
- Arzttermin vereinbaren und dabei nach einem Transportschein fragen
- Transportschein vom Arzt ausstellen lassen (Muster 4)
- Taxiunternehmen oder Fahrdienst mit Kassenvertrag beauftragen – nicht jedes Taxiunternehmen rechnet direkt mit der Kasse ab
- Transportschein beim Einsteigen dem Fahrer übergeben
- Quittung aufbewahren – für eventuelle Rückfragen der Krankenkasse
- Bei genehmigungspflichtigen Fahrten: Vorabgenehmigung bei der Krankenkasse einholen
Tipp: Frage bei deiner Krankenkasse nach einer Liste zugelassener Taxi- und Fahrdienste in deiner Region – oder schau bei der GKV-Übersicht. Die Abrechnung läuft dann direkt zwischen Fahrer und Kasse – du zahlst nur den Eigenanteil.
Häufig gestellte Fragen zum Transportschein
Kann ich den Transportschein auch für eine Privatfahrt nutzen?
Nein. Der Transportschein ist ausschließlich für zugelassene Beförderungsunternehmen mit einem gültigen Kassenvertrag bestimmt. Privatfahrten mit dem eigenen PKW oder dem eines Angehörigen können unter bestimmten Umständen über eine Kilometerpauschale abgerechnet werden – das ist jedoch ein separates Verfahren.
Gilt ein Transportschein unbegrenzt?
Nein. Ein Transportschein gilt in der Regel für eine Hin- und Rückfahrt. Bei Dauerbehandlungen (z. B. Dialyse) kann der Arzt eine Genehmigung für einen längeren Zeitraum ausstellen.
Wer zahlt, wenn ich keinen Anspruch auf einen Transportschein habe?
In diesem Fall trägst du die Fahrtkosten selbst. Es empfiehlt sich, vorab bei der Krankenkasse zu klären, ob die Kosten übernommen werden – das spart böse Überraschungen.
Brauche ich für jeden Krankenhausbesuch einen neuen Transportschein?
Bei stationären Aufnahmen und Entlassungen gilt der Transportschein pro Fahrt. Bei ambulanten Behandlungen in einer Behandlungsserie (z. B. wöchentliche Physiotherapie) kann ein Schein für mehrere Fahrten ausgestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Krankentransportschein und Transportschein?
Der Begriff Krankentransportschein meint dasselbe Dokument – er wird umgangssprachlich häufig für Transporte mit dem Krankentransportwagen (KTW) verwendet. Das offizielle Formular heißt in beiden Fällen „Verordnung einer Krankenbeförderung" (Muster 4).
Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Transportschein (Muster 4) wird vom Arzt ausgestellt und ist Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
- Je nach medizinischer Notwendigkeit kommen Taxi, Mietwagen oder Krankentransportwagen in Frage – katew vermittelt dabei ausschließlich Taxi- und Mietwagenfahrten (nicht-medizinische Krankenfahrten)
- Viele Fahrten benötigen eine Vorabgenehmigung der Krankenkasse, einige nicht
- Der gesetzliche Eigenanteil beträgt 5–10 Euro pro Fahrt
- Ohne gültigen Transportschein musst du die Kosten zunächst selbst tragen
- Bei Ablehnung: Widerspruch einlegen und ärztliche Begründung nachreichen
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 60 SGB V – Fahrkosten (gesetze-im-internet.de)
- Krankentransport-Richtlinie (KT-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (g-ba.de)
- GKV-Spitzenverband – Krankenversicherung (gkv-spitzenverband.de)
Letzte Aktualisierung: April 2026