- Medizinisch veranlasste Fahrten zu Arzt, Therapie oder Apotheke zählen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG.
- Für den PKW erkennt das Finanzamt in der Regel 0,30 Euro je Kilometer an (Hin- und Rückfahrt).
- Es wirkt sich nur der Teil aus, der über der zumutbaren Eigenbelastung liegt.
Selbst getragene Fahrtkosten zum Arzt lassen sich in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dieser Ratgeber zeigt, was zählt und wie Sie es eintragen. Dies ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung.
Wann sind Arztfahrten absetzbar?
Absetzbar sind medizinisch notwendige Fahrten, die Sie selbst getragen haben, etwa zu Arzt, Klinik, Therapie oder Apotheke. Von der Krankenkasse erstattete Fahrten zählen nicht, da Sie sie nicht selbst getragen haben.
Wie viel können Sie ansetzen?
Bei Nutzung des eigenen PKW erkennt das Finanzamt für Krankheitsfahrten regelmäßig 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer an, für die tatsächliche Hin- und Rückfahrt. Bei Bus und Bahn zählen die tatsächlichen Ticketkosten. Taxikosten werden anerkannt, wenn die Fahrt anders nicht zumutbar war.
Zumutbare Eigenbelastung
Außergewöhnliche Belastungen wirken sich erst aus, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG übersteigen. Deren Höhe hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Sammeln Sie deshalb alle Krankheitskosten eines Jahres.
So tragen Sie es ein
Die Fahrtkosten gehören in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen der Steuererklärung, zusammen mit den übrigen Krankheitskosten. Führen Sie eine Aufstellung mit Datum, Ziel, Anlass und Kilometern und bewahren Sie Belege auf. Was die Kasse trägt, steht unter Krankenfahrt Kosten und Zuzahlung.
FAQ
Kann ich Fahrtkosten zum Arzt von der Steuer absetzen?
Ja, als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, soweit die Fahrt medizinisch veranlasst und selbst getragen wurde.
Wie viel pro Kilometer erkennt das Finanzamt an?
Für den eigenen PKW in der Regel 0,30 Euro je Kilometer für die tatsächliche Hin- und Rückfahrt.
Was ist die zumutbare Eigenbelastung?
Ein einkommensabhängiger Eigenanteil. Erst darüber hinausgehende Kosten mindern die Steuer.
Wo trage ich die Fahrtkosten ein?
In die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, gemeinsam mit den übrigen Krankheitskosten.
Fazit
Selbst getragene Fahrtkosten zum Arzt sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Sammeln Sie alle Krankheitskosten, da nur der Teil über der zumutbaren Eigenbelastung wirkt. Im Zweifel hilft eine Steuerberatung.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- Zuzahlung und Befreiung · Fahrtkostenerstattung
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de