- Fahrten zur ambulanten ärztlichen Behandlung werden nur in Ausnahmefällen übernommen.
- Voraussetzung: Verordnung (Muster 4) und in der Regel vorherige Genehmigung.
- Anerkannt v. a. bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung oder Serienbehandlung.
- katew vermittelt nur nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen).
Die Krankenfahrt zum Arzt ist ein Sonderfall: Anders als bei stationären Fahrten ist die Kostenübernahme für Fahrten zur ambulanten Behandlung gesetzlich stark eingeschränkt. Grundlage ist § 60 SGB V mit der G-BA-Krankentransport-Richtlinie.
Wann zahlt die Kasse die Fahrt zum Arzt?
Eine Übernahme der Krankentransport zum Arzt-Kosten kommt vor allem in Betracht bei:
- dauerhafter Mobilitätseinschränkung (Merkzeichen aG, Bl, H)
- Pflegegrad 3 (dauerhaft beeinträchtigt), 4 oder 5
- hochfrequenter Serienbehandlung (Dialyse, Onkologie)
- vergleichbar schwerer Beeinträchtigung der Mobilität über längere Zeit
Reine Routinefahrten ohne solche Gründe sind in der Regel nicht erstattungsfähig.
Ablauf: Verordnung & Genehmigung
- Arztpraxis stellt Verordnung (Muster 4) mit Begründung aus.
- Vor der Fahrt Genehmigung der Kasse einholen.
- Zugelassenes Taxi/Mietwagen wählen, Vergleich über katew.de.
- Abrechnung über den Schein, Zuzahlung 5 bis 10 € je Fahrt.
Den Schein erklärt der Beitrag Krankentransportschein ausfüllen, die Kassenpraxis Krankenkasse Taxifahrten.
Welche Beförderungsart zum Arzt?
| Mobilität | Geeignet |
|---|---|
| gehfähig, leichte Einschränkung | sitzend (Taxi) |
| Rollstuhl | rollstuhlgerechtes Fahrzeug |
| nicht gehfähig, sitzfähig | Tragestuhl |
| liegend ohne Betreuung | einfache Liegendfahrt |
Mehr dazu: Liegend, sitzend, Tragestuhl.
FAQ: Krankenfahrt zum Arzt
Zahlt die Kasse das Taxi zum Hausarzt?
Nur in begründeten Ausnahmefällen mit Verordnung und Genehmigung, etwa bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung.
Was ist mit Fahrten zur Facharztpraxis?
Es gelten dieselben Voraussetzungen wie für andere ambulante Fahrten.
Werden regelmäßige Kontrollfahrten übernommen?
Bei anerkannter Serienbehandlung ja; sonst meist nicht.
Wer entscheidet über die Beförderungsart?
Die verordnende Praxis nach medizinischen Kriterien; die Kasse genehmigt das notwendige, wirtschaftliche Mittel.
Fazit
Die Krankenfahrt zum Arzt wird nur unter engen Voraussetzungen von der Kasse getragen. Wer keinen Anspruch hat, organisiert die Fahrt als Selbstzahler, hier lohnt ein Anbietervergleich. katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten und führt selbst keine Transporte durch.