- Ambulante Krankenfahrten brauchen in der Regel eine vorherige Genehmigung der Kasse.
- Grundlage ist die ärztliche Verordnung (Muster 4).
- Anerkannte Ausnahmen (Dialyse, hoher Pflegegrad, Merkzeichen) erleichtern die Genehmigung.
Die Krankenfahrt-Genehmigung ist bei ambulanten Fahrten der Regelfall. Dieser Leitfaden zeigt den Ablauf und typische Stolpersteine. Rahmen: § 60 SGB V, G-BA-Richtlinie.
Schritt für Schritt
- Verordnung (Muster 4) mit medizinischer Begründung von der Praxis
- Antrag vor Fahrtantritt bei der Kasse (Portal, Post, Geschäftsstelle)
- Prüfung durch die Kasse
- Bescheid abwarten, dann Fahrt buchen
Den Schein erklärt Krankentransportschein ausfüllen.
Wann ist die Genehmigung leichter?
| Voraussetzung | Wirkung |
|---|---|
| Dialyse/Onkologie (Serienbehandlung) | anerkannte Ausnahme |
| Pflegegrad 3 dauerhaft, 4, 5 | anerkannter Grund |
| Merkzeichen aG, Bl, H | anerkannter Grund |
Häufige Ablehnungsgründe
- fehlende/zu schwache medizinische Begründung
- Antrag erst nach der Fahrt
- kein anerkannter Ausnahmetatbestand bei Routinefahrt
FAQ
Was, wenn die Genehmigung abgelehnt wird?
Widerspruch ist möglich; ärztliche Begründung nachschärfen lassen.
Geht es auch ohne Genehmigung?
Bei stationären Fahrten meist ja; ambulant ist sie der Regelfall.
Fazit
Die Genehmigung gelingt mit klarer ärztlicher Begründung und rechtzeitigem Antrag; katew vermittelt anschließend die passende Krankenfahrt.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- Krankentransportschein · Krankenkasse Taxifahrten
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de