- Die Krankenfahrt ist eine nicht-medizinische Beförderung (Taxi/Mietwagen) ohne fachliche Betreuung.
- Anspruch besteht bei medizinischer Notwendigkeit und Verordnung.
- Ambulante Fahrten brauchen meist eine Genehmigung.
Eine Krankenfahrt bringt Patientinnen und Patienten zu medizinischen Terminen, ohne dass eine Betreuung während der Fahrt erforderlich ist, im Unterschied zum qualifizierten Krankentransport.
Wann besteht Anspruch?
- stationäre Behandlung (Aufnahme/Entlassung)
- anerkannte ambulante Ausnahmen (Dialyse, Onkologie, dauerhafte Mobilitätseinschränkung)
- Pflegegrad 3 dauerhaft, 4, 5; Merkzeichen aG, Bl, H
Rechtsgrundlage: § 60 SGB V. Abgrenzung: Krankenfahrt oder Krankentransport?
Ablauf
- Verordnung (Muster 4) in der Praxis
- ambulant: Genehmigung der Kasse
- Anbieter wählen/vergleichen
- Abrechnung über den Schein, Zuzahlung 5 bis 10 €
Beförderungsarten
| Mobilität | Art |
|---|---|
| gehfähig | sitzend |
| Rollstuhl | rollstuhlgerecht |
| sitzfähig, nicht gehfähig | Tragestuhl |
| liegend, ohne Betreuung | einfache Liegendfahrt |
FAQ
Was ist der Unterschied zum Krankentransport?
Der Krankentransport (KTW) erfolgt mit fachlicher Betreuung; die Krankenfahrt nicht.
Wer zahlt?
Mit Verordnung die Kasse (abzüglich Zuzahlung), sonst Selbstzahler.
Wie buche ich?
Über ein zugelassenes Taxi-/Mietwagenunternehmen oder eine Vermittlungsplattform.
Fazit
Die Krankenfahrt deckt den Großteil planbarer, nicht-medizinischer Fahrten ab; katew vermittelt passende Anbieter.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- Krankenfahrten in der Nähe finden
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de