- Eine Krankenfahrt wird mit dem ärztlich ausgestellten Formular Muster 4 beantragt – Rechtsgrundlage § 60 SGB V.
- Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit: Pflegegrad 3 mit Mobilitätseinschränkung / Pflegegrad 4–5, Merkzeichen aG/Bl/H oder definierte Behandlungsanlässe (Dialyse, Onko-Therapie).
- Bei ambulanten Fahrten meist Vorabgenehmigung nötig; bei stationären Aufenthalten gilt der Anspruch automatisch.
- Versicherte ab 18 zahlen 10 % Zuzahlung (5–10 € pro Fahrt) – Befreiung bei Überschreiten der Belastungsgrenze.
Wer aus medizinischen Gründen nicht eigenständig zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Therapie gelangen kann, hat Anspruch auf eine Krankenfahrt. Doch wie genau beantragt man eine solche Krankenfahrt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt? Und was hat es mit dem Muster 4 auf sich? In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen – von der ärztlichen Verordnung bis zur erfolgreichen Kostenübernahme.
Hinweis: katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi, Mietwagen, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). Qualifizierte Krankentransporte im KTW mit medizinisch-fachlicher Betreuung und Rettungsfahrten werden nicht vermittelt.
Was ist eine Krankenfahrt und wer hat Anspruch darauf?
Eine Krankenfahrt ist eine medizinisch notwendige Beförderung von Patienten, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkung nicht in der Lage sind, öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Fahrzeug zu nutzen. Der Anspruch auf eine Krankenfahrt ist in § 60 SGB V geregelt und gilt für alle gesetzlich Versicherten.
Wer hat Anspruch?
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, wenn die Krankenfahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse steht und aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. Das betrifft beispielsweise Fahrten zur stationären Behandlung, zur ambulanten Operation, zur Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie oder bei einer Pflegestufe ab Pflegegrad 3.
Welche Arten von Fahrten gibt es?
Die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) unterscheidet verschiedene Beförderungsarten, die je nach medizinischer Notwendigkeit verordnet werden:
- Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen (sitzend): Für gehfähige Patienten, die aus medizinischen Gründen kein öffentliches Verkehrsmittel nutzen können – diese nicht-medizinischen Krankenfahrten vermittelt katew.
- Krankenfahrt mit Rollstuhl oder Tragestuhl: Für mobilitätseingeschränkte Patienten – ebenfalls über katew buchbar, ohne medizinische Betreuung während der Fahrt.
- Krankenfahrt liegend (einfache Liegendfahrt): Nicht-medizinische Liegendbeförderung ohne fachliche Betreuung – über katew vermittelbar.
- Qualifizierter Krankentransport im KTW: Für Patienten, die während der Fahrt medizinisch-fachlich betreut werden müssen – dies ist eine Leistung von Krankentransportunternehmen und wird nicht über katew vermittelt.
- Rettungsfahrt: Bei akuter Lebensgefahr – Aufgabe des Rettungsdienstes, keine Genehmigung nötig, ebenfalls nicht Teil des katew-Angebots.
Hinweis: katew ist eine digitale Plattform zur Vermittlung nicht-medizinischer Krankenfahrten (Taxi, Mietwagen, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). Qualifizierte Krankentransporte mit medizinischer Betreuung und Rettungsfahrten werden nicht angeboten oder vermittelt.
Das Muster 4: Die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung
Das Muster 4 ist das offizielle Formular, mit dem Ärzte eine Krankenbeförderung verordnen. Es ist der zentrale Baustein für die Kostenübernahme einer Krankenfahrt durch die Krankenkasse. Ohne ein korrekt ausgefülltes Muster 4 wird die Krankenkasse die Fahrtkosten in der Regel nicht übernehmen. Mehr Details zu Ablauf, Fahrzeugarten und Eigenanteil findest du im ausführlichen Ratgeber Transportschein Krankenkasse.
Was steht auf dem Muster 4?
Das Formular enthält wichtige Angaben wie die Art der Beförderung (Taxi, KTW, RTW), den medizinischen Grund, die Fahrtstrecke (Abholadresse und Ziel), sowie ob es sich um eine Hin- und Rückfahrt oder nur eine einfache Fahrt handelt. Zudem muss der Arzt bestätigen, warum der Patient auf eine Krankenfahrt angewiesen ist.
Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie eine Krankenfahrt
- Schritt 1 – Arztbesuch: Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt über die medizinische Notwendigkeit einer Krankenfahrt. Er entscheidet, ob eine Verordnung ausgestellt wird.
- Schritt 2 – Verordnung (Muster 4): Der Arzt füllt das Muster 4 aus und vermerkt die Art der Beförderung, den medizinischen Grund und die Fahrtstrecke.
- Schritt 3 – Genehmigung durch die Krankenkasse: Bei ambulanten Krankenfahrten muss die Krankenkasse die Verordnung vorab genehmigen. Reichen Sie das Muster 4 rechtzeitig ein – idealerweise mindestens eine Woche vor dem Termin.
- Schritt 4 – Krankenfahrt buchen: Nach der Genehmigung können Sie die Krankenfahrt online buchen. Über Plattformen wie katew finden Sie schnell einen passenden Anbieter in Ihrer Nähe.
- Schritt 5 – Fahrt durchführen und abrechnen: Der Transportanbieter rechnet in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.
Wann ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich?
Nicht jede Krankenfahrt muss vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Fahrtanlass:
Ohne Genehmigung möglich
- Fahrten zur stationären Behandlung
- Rettungsfahrten
- Krankentransporte mit medizinisch-fachlicher Betreuung
- Dauerbehandlungen (Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie) nach einmaliger Genehmigung
- Bei Pflegegrad 4 oder 5 sowie Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG, Bl oder H
Vorab-Genehmigung erforderlich
- Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen (Normalfall)
- KTW-Fahrten außerhalb stationärer Aufnahme
Wichtig: Bei ambulanten Serienbehandlungen (z. B. Dialyse 3x wöchentlich) genügt eine einmalige Genehmigung für die gesamte Behandlungsserie. Weitere Details zu Pflegegraden und Ausnahmen siehe GKV-Spitzenverband.
Kosten und Zuzahlung: Was müssen Patienten selbst zahlen?
Versicherte ab 18 Jahren müssen bei einer Krankenfahrt eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Diese beträgt 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt. Bei einer Hin- und Rückfahrt fällt die Zuzahlung zweimal an. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Befreiung über die Belastungsgrenze
Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich bei seiner Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1 %.
Häufige Fehler bei der Beantragung vermeiden
- Unvollständiges Muster 4: Fehlende Angaben wie die Diagnose, die Beförderungsart oder die Unterschrift des Arztes führen zur Ablehnung. Prüfen Sie das Formular vor der Einreichung.
- Zu späte Einreichung: Reichen Sie die Verordnung mindestens 5–7 Werktage vor dem geplanten Termin bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Falsche Beförderungsart: Der Arzt muss die medizinisch notwendige Beförderungsart angeben. Eine Verordnung für ein Taxi, obwohl ein Krankentransport nötig wäre, kann zu Problemen führen.
- Keine Genehmigung eingeholt: Bei ambulanten Krankenfahrten ohne vorherige Genehmigung müssen Sie die Kosten unter Umständen selbst tragen.
- Privatfahrten verwechseln: Fahrten zu Vorsorgeuntersuchungen oder Zahnarztbesuchen werden in der Regel nicht übernommen – es sei denn, es liegt eine besondere medizinische Begründung vor.
Sonderfall: Krankenfahrt bei Privatpatienten
Privatversicherte haben ebenfalls Anspruch auf Erstattung von Krankentransportkosten – allerdings richten sich die Bedingungen nach dem individuellen Versicherungsvertrag. In der Regel erstatten private Krankenversicherungen die Kosten für medizinisch notwendige Krankenfahrten. Prüfen Sie vorab Ihren Tarif und klären Sie die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Versicherung.
Digitale Buchung: So einfach geht es mit katew
Die Organisation einer Krankenfahrt muss nicht kompliziert sein. Mit der digitalen Plattform katew können Patienten, Angehörige und Gesundheitseinrichtungen Krankenfahrten schnell und unkompliziert buchen. Sie geben einfach Abholadresse, Ziel, Datum und Beförderungsart ein – und erhalten sofort Angebote von geprüften Transportunternehmen in Ihrer Region. Einen Überblick, wie digitale Plattformen die Branche verändern, findest du in unserem Artikel zur Zukunft der Krankenfahrten.
- Schnelle Online-Buchung in wenigen Minuten
- Geprüfte Transportunternehmen deutschlandweit
- Transparente Preise und direkte Abrechnung mit der Krankenkasse
- Persönlicher Kundenservice bei Fragen rund um Ihre Krankenfahrt
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich eine Krankenfahrt auch ohne Muster 4 buchen?
Nein, für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung (Muster 4) zwingend erforderlich. Ohne Verordnung müssen Sie die Kosten selbst tragen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall.
Wie lange dauert die Genehmigung durch die Krankenkasse?
In der Regel entscheidet die Krankenkasse innerhalb von 3–5 Werktagen. Bei dringenden Krankenfahrten können Sie eine Eilgenehmigung beantragen.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Legen Sie eine ausführliche ärztliche Begründung bei, warum die Krankenfahrt medizinisch notwendig ist.
Werden auch Fahrten zur Reha übernommen?
Ja, Krankenfahrten zu stationären und ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Kann ein Angehöriger die Krankenfahrt beantragen?
Ja, Angehörige oder gesetzliche Betreuer können die Verordnung beim Arzt beantragen und bei der Krankenkasse einreichen.
Fazit: Gut vorbereitet zur genehmigten Krankenfahrt
Eine Krankenfahrt zu beantragen ist kein Hexenwerk – wenn Sie die richtigen Schritte kennen. Holen Sie sich rechtzeitig eine Verordnung (Muster 4) von Ihrem Arzt, reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein und buchen Sie den Transport über eine verlässliche Plattform wie katew. So stellen Sie sicher, dass Ihre Krankenfahrt genehmigt wird und Sie sich voll auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 60 SGB V – Fahrkosten (gesetze-im-internet.de)
- Krankentransport-Richtlinie (KT-RL) (Gemeinsamer Bundesausschuss)
- GKV-Spitzenverband – Krankenversicherung