- Die Barmer übernimmt Krankenfahrten und Krankentransporte nach § 60 SGB V und der G-BA-Richtlinie.
- Ambulante Fahrten erfordern Verordnung (Muster 4) und in der Regel eine vorherige Genehmigung.
- Zuzahlung: 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt.
- katew ist reine Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten, kein Fahrdienst.
Auch bei der Barmer gelten für Krankentransport und Krankenfahrten die bundeseinheitlichen Regeln aus § 60 SGB V und der Krankentransport-Richtlinie des G-BA. Dieser Beitrag fasst zusammen, wann die Barmer Krankenbeförderung übernimmt, wie der Antrag läuft und welche Eigenbeteiligung bleibt.
Wann zahlt die Barmer?
- Stationär: Fahrten zur Aufnahme und Entlassung sind erstattungsfähig.
- Ambulant: nur mit Genehmigung und in anerkannten Ausnahmefällen.
- Serienbehandlungen (Dialyse, Strahlen-/Chemotherapie): regelmäßig übernommen.
- Dauerhafte Mobilitätseinschränkung (Pflegegrad 3 dauerhaft, 4, 5; Merkzeichen aG, Bl, H): anerkannter Grund.
Krankenfahrt oder qualifizierter Krankentransport?
Die Barmer genehmigt das medizinisch notwendige, wirtschaftlichste Mittel. Eine einfache Krankenfahrt erfolgt mit Taxi oder Mietwagen, sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder als einfache Liegendfahrt ohne Betreuung. Ein Krankentransport im KTW ist nur bei Betreuungs- oder Überwachungsbedarf vorgesehen.
| Situation | Beförderung | Verordnung |
|---|---|---|
| Dialysefahrt, stabil | Krankenfahrt (Taxi) | Muster 4, Serienverordnung |
| Entlassung mit Überwachung | Krankentransport (KTW) | Muster 4 |
| akute Lebensgefahr | Rettungsfahrt | keine, Notruf 112 |
Hintergrund im Beitrag Krankenfahrt oder Krankentransport?
Barmer Fahrtkosten: Antrag und Erstattung
- Verordnung (Muster 4) in der Arztpraxis ausstellen lassen.
- Genehmigung bei ambulanten Fahrten vor Fahrtantritt bei der Barmer einholen.
- Fahrt mit einem zugelassenen Taxi-/Mietwagenunternehmen, Vergleich über katew.de.
- Erstattung per Direktabrechnung oder gegen Beleg.
Den genauen Weg der digitalen Antragstellung beschreibt der Beitrag Barmer Fahrtkostenantrag & Erstattung.
Zuzahlung bei der Barmer
Versicherte zahlen 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je einfache Fahrt. Bei Erreichen der individuellen Belastungsgrenze ist eine Zuzahlungsbefreiung möglich. Richtwerte zu den Transportkosten selbst stehen im Artikel Krankentransport Kosten & Preisliste.
FAQ: Barmer Krankentransport & Krankenfahrten
Übernimmt die Barmer das Taxi zur ambulanten Behandlung?
Nur mit Verordnung, medizinischer Notwendigkeit und vorheriger Genehmigung bzw. bei anerkannten Ausnahmen.
Wie reiche ich Barmer-Fahrtkosten ein?
Mit Verordnung und Originalbeleg über die Barmer-App, das Online-Portal oder per Post.
Sind Dialysefahrten abgedeckt?
Ja, als anerkannte Serienbehandlung bei Vorliegen einer Verordnung.
Gilt die Zuzahlung pro Strecke?
Ja, Hin- und Rückfahrt sind zwei Fahrten mit je einer Zuzahlung.
Fazit
Die Barmer übernimmt Krankenfahrten und Krankentransporte bei medizinischer Notwendigkeit, gültiger Verordnung und, ambulant, vorheriger Genehmigung. Versicherte tragen nur die gesetzliche Zuzahlung. Eine Vermittlungsplattform unterstützt bei der Auswahl eines passenden Anbieters für die nicht-medizinische Krankenfahrt; durchgeführt wird die Fahrt vom gewählten, zugelassenen Unternehmen.