- Behindertentransport bezeichnet die Beförderung von Menschen mit Mobilitätseinschränkung, sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend.
- Bei medizinisch notwendigen Fahrten übernimmt die Krankenkasse die Kosten gegen ärztliche Verordnung.
- Für Fahrten zur Teilhabe (Arbeit, Schule, Freizeit) kommen Eingliederungshilfe oder Sozialamt infrage.
- katew vermittelt die nicht-medizinische Krankenfahrt mit dem passenden Fahrzeug.
Ein Behindertentransport ermöglicht Menschen mit Geh- oder Mobilitätseinschränkung, sicher zu Terminen, zur Behandlung oder zu Aktivitäten zu gelangen. Dieser Beitrag erklärt die Transportarten, die geeigneten Fahrzeuge, die Kostenträger und den Ablauf der Organisation.
Was ist ein Behindertentransport?
Der Begriff umfasst die nicht-medizinische Beförderung von Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht eigenständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können. Eine medizinische Betreuung während der Fahrt findet dabei nicht statt, dafür wäre ein qualifizierter Krankentransport zuständig (siehe Krankenfahrt oder Krankentransport?).
Transportarten und Fahrzeuge
| Transportart | Geeignet für | Fahrzeug |
|---|---|---|
| Sitzend | gehfähige Personen mit Einschränkung | Taxi oder Mietwagen |
| Rollstuhl | Personen, die im Rollstuhl bleiben | Fahrzeug mit Rampe oder Lift |
| Tragestuhl | Personen, die Treppen nicht gehen können | Mietwagen mit Tragestuhl |
| Liegend | bettlägerige Personen ohne Betreuungsbedarf | Liegendtaxi |
Welche Variante passt, hängt vom Mobilitätsgrad ab. Mehr dazu im Artikel Transportarten im Vergleich und Rollstuhl-Krankenfahrt.
Wer übernimmt die Kosten?
Der Kostenträger richtet sich nach dem Zweck der Fahrt:
- Gesetzliche Krankenkasse, bei medizinisch notwendigen Fahrten (Arzt, Therapie, Klinik) mit ärztlicher Verordnung (Muster 4) nach § 60 SGB V. Versicherte ab 18 zahlen die Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Fahrt.
- Eingliederungshilfe / Sozialamt, bei Fahrten zur Teilhabe, etwa zu Arbeit, Werkstatt, Schule oder Freizeit. Grundlage ist das SGB IX.
- Selbstzahler, wenn kein Kostenträger einspringt. Hier lohnt der Anbietervergleich.
Ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, Bl oder H erleichtert die Anerkennung medizinisch notwendiger Fahrten.
Behindertentransport organisieren
- Bedarf klären. Sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend?
- Kostenträger bestimmen. Medizinische Fahrt über die Krankenkasse, Teilhabe-Fahrt über die Eingliederungshilfe.
- Verordnung oder Bewilligung einholen. Bei Krankenkassenfahrten die ärztliche Verordnung, bei Teilhabe die Bewilligung des Trägers.
- Anbieter auswählen. Fahrzeug mit passender Ausstattung vergleichen und buchen.
- Fahrt durchführen. Der Anbieter rechnet bei Verordnung direkt mit dem Kostenträger ab.
Nicht-medizinische Behindertenfahrten lassen sich über katew.de nach Fahrzeugtyp, Preis und Bewertung vergleichen und direkt buchen.
Was kostet ein Behindertentransport?
Die Kosten hängen von Transportart, Strecke und Fahrzeugausstattung ab. Eine bundesweit einheitliche Preisliste gibt es nicht, die Tarife werden regional zwischen Anbietern und Kostenträgern verhandelt. Die folgenden Werte dienen als grobe Orientierung für 2026:
| Transportart | Beispielstrecke | Orientierungswert |
|---|---|---|
| Sitzend (Taxi/Mietwagen) | 10 km einfach | ca. 25 bis 45 € |
| Rollstuhl (Fahrzeug mit Lift) | 10 km einfach | ca. 45 bis 80 € |
| Tragestuhl | 10 km einfach | ca. 50 bis 90 € |
| Liegend (Liegendtaxi) | 10 km einfach | ca. 70 bis 130 € |
Bei medizinisch notwendigen Fahrten mit ärztlicher Verordnung trägt die Krankenkasse den Großteil, Versicherte ab 18 Jahren zahlen nur die Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Fahrt. Selbstzahler sollten mehrere Anbieter vergleichen, eine Übersicht bietet der Artikel Krankenfahrt Kosten.
Behindertentransport über die Eingliederungshilfe beantragen
Geht es nicht um eine medizinische Fahrt, sondern um Teilhabe, etwa Fahrten zur Arbeit, zur Werkstatt für behinderte Menschen, zur Schule oder zu sozialen Aktivitäten, ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. So gehen Sie vor:
- Antrag stellen. Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe wird beim örtlichen Träger der Eingliederungshilfe gestellt, meist beim Bezirk, Landkreis oder einer kommunalen Stelle.
- Bedarf nachweisen. Erforderlich sind in der Regel ein Nachweis der Behinderung und eine Begründung, warum öffentliche Verkehrsmittel nicht zumutbar sind.
- Bewilligung abwarten. Der Träger prüft den individuellen Bedarf und bewilligt die Beförderung im Rahmen eines Teilhabeplans.
- Fahrdienst nutzen. Nach der Bewilligung kann der Transport regelmäßig in Anspruch genommen werden.
Wichtig: Eine Eingliederungshilfe-Fahrt ist keine Krankenfahrt im Sinne des § 60 SGB V. Wer dagegen aus medizinischen Gründen zu Behandlung, Therapie oder Klinik fährt, nutzt den Weg über die Krankenkasse, beschrieben im Artikel Krankenfahrt beantragen.
FAQ zum Behindertentransport
Übernimmt die Krankenkasse jeden Behindertentransport?
Nein. Die Krankenkasse zahlt nur medizinisch notwendige Fahrten mit ärztlicher Verordnung. Fahrten zur Teilhabe laufen über die Eingliederungshilfe.
Was ist der Unterschied zum Krankentransport?
Ein Behindertentransport ist nicht-medizinisch, ohne Betreuung während der Fahrt. Ein qualifizierter Krankentransport im KTW ist für Patient*innen mit Überwachungsbedarf vorgesehen.
Wird der Rollstuhl im Fahrzeug gesichert?
Ja. Fahrzeuge für Rollstuhltransporte verfügen über Rampe oder Lift sowie ein zugelassenes Rückhaltesystem.
Kann ich einen Behindertentransport für einen Angehörigen buchen?
Ja, die Buchung ist auch für Dritte möglich. Halten Sie Transportart, Adressen und gegebenenfalls die Verordnung bereit.
Fazit
Ein Behindertentransport ist die passende Lösung, wenn Mobilitätseinschränkung eine eigenständige Anreise verhindert, aber keine medizinische Betreuung nötig ist. Entscheidend sind die richtige Transportart und der zuständige Kostenträger. katew vermittelt anschließend die passende nicht-medizinische Fahrt.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- Rollstuhl-Krankenfahrt · Krankenfahrt & Schwerbehindertenausweis
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de