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Krankenfahrt & Schwerbehindertenausweis: aG, Bl, H 2026

Schwerbehindertenausweis und Krankenfahrt: Welche Merkzeichen (aG, Bl, H) die Kostenübernahme ambulanter Fahrten erleichtern und wie der Ablauf ist.

Dino Lalic
Dino LalicGründer & Geschäftsführer · katew.de
18. Mai 20268 Min. Lesezeit
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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei medizinischen Fragen wende dich an deinen Arzt, bei rechtlichen Fragen an deine Krankenkasse oder eine fachkundige Beratungsstelle. Die Inhalte sind sorgfältig recherchiert (Stand: Mai 2026, Quellen siehe Artikelende), können sich aber jederzeit ändern. katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten. Qualifizierte Krankentransporte (KTW/RTW) und Notfälle bitte über 19222 bzw. 112.

Auf einen Blick
  • Die Merkzeichen aG, Bl oder H gelten als anerkannter Grund für ambulante Krankenfahrten.
  • Eine ärztliche Verordnung bleibt erforderlich.
  • Der Ausweis erleichtert die Genehmigung, ersetzt sie aber nicht automatisch.

Der Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen ist einer der wichtigsten anerkannten Gründe, damit die Kasse auch ambulante Krankenfahrten übernimmt.

Relevante Merkzeichen

MerkzeichenBedeutung
aGaußergewöhnliche Gehbehinderung
Blblind
Hhilflos

Liegt eines dieser Merkzeichen vor, gelten ambulante Fahrten regelmäßig als anerkannt (vgl. Krankenkasse Taxifahrten, Pflegegrad).

Merkzeichen aG und Merkzeichen G mit Taxifahrten

Das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) ist der stärkste Nachweis für die Kostenübernahme von Krankenfahrten. Was damit konkret möglich ist, steht unter Merkzeichen aG: Anspruch auf Krankenfahrt und Taxi. Beim Merkzeichen G in Verbindung mit Taxifahrten kommt es auf weitere anerkannte Gründe an; G allein genügt nicht automatisch.

Ablauf

  1. ärztliche Verordnung (Muster 4)
  2. Nachweis des Merkzeichens beilegen
  3. Genehmigung der Kasse einholen
  4. Krankenfahrt buchen, Zuzahlung 5 bis 10 €

FAQ

Reicht der Ausweis allein?

Nein, die ärztliche Verordnung bleibt nötig; der Ausweis erleichtert die Genehmigung.

Was bei Merkzeichen G?

„G" allein begründet nicht automatisch den Anspruch, maßgeblich sind aG, Bl, H bzw. weitere anerkannte Gründe.

Fazit

Mit den Merkzeichen aG, Bl oder H sind ambulante Krankenfahrten gut abgedeckt; katew vermittelt anschließend die passende Fahrt.

Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.

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