- Die Merkzeichen aG, Bl oder H gelten als anerkannter Grund für ambulante Krankenfahrten.
- Eine ärztliche Verordnung bleibt erforderlich.
- Der Ausweis erleichtert die Genehmigung, ersetzt sie aber nicht automatisch.
Der Schwerbehindertenausweis mit bestimmten Merkzeichen ist einer der wichtigsten anerkannten Gründe, damit die Kasse auch ambulante Krankenfahrten übernimmt.
Relevante Merkzeichen
| Merkzeichen | Bedeutung |
|---|---|
| aG | außergewöhnliche Gehbehinderung |
| Bl | blind |
| H | hilflos |
Liegt eines dieser Merkzeichen vor, gelten ambulante Fahrten regelmäßig als anerkannt (vgl. Krankenkasse Taxifahrten, Pflegegrad).
Merkzeichen aG und Merkzeichen G mit Taxifahrten
Das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) ist der stärkste Nachweis für die Kostenübernahme von Krankenfahrten. Was damit konkret möglich ist, steht unter Merkzeichen aG: Anspruch auf Krankenfahrt und Taxi. Beim Merkzeichen G in Verbindung mit Taxifahrten kommt es auf weitere anerkannte Gründe an; G allein genügt nicht automatisch.
Ablauf
- ärztliche Verordnung (Muster 4)
- Nachweis des Merkzeichens beilegen
- Genehmigung der Kasse einholen
- Krankenfahrt buchen, Zuzahlung 5 bis 10 €
FAQ
Reicht der Ausweis allein?
Nein, die ärztliche Verordnung bleibt nötig; der Ausweis erleichtert die Genehmigung.
Was bei Merkzeichen G?
„G" allein begründet nicht automatisch den Anspruch, maßgeblich sind aG, Bl, H bzw. weitere anerkannte Gründe.
Wie läuft die Fahrt bei starker Mobilitätseinschränkung ab?
Wer im Rollstuhl bleibt oder nur mit Tragestuhl aus der Wohnung kommt, lässt einen Behindertentransport organisieren. Fahrzeug, Kostenträger und Ablauf stehen dort im Detail.
Fazit
Mit den Merkzeichen aG, Bl oder H sind ambulante Krankenfahrten gut abgedeckt; katew vermittelt anschließend die passende Fahrt.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- Krankenfahrten mit Pflegegrad · Genehmigung beantragen
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de

Dino Lalic
Gründer & Geschäftsführer · katew.de
Dino Lalic ist Gründer von katew.de, der digitalen Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten in Deutschland. Die Inhalte basieren auf Recherche in offiziellen Quellen (§ 60 SGB V, G-BA-Krankentransport-Richtlinie, GKV-Spitzenverband) und langjähriger praktischer Auseinandersetzung mit den Abläufen der Patientenlogistik.
