- Die Beförderungsart richtet sich nach der Mobilität: sitzend, im Rollstuhl, mit Tragestuhl oder liegend.
- Bei Verlegung aus dem Krankenhaus ins Pflegeheim wird die Fahrt häufig über die stationäre Versorgung getragen.
- Ein reiner Einzug von zuhause ohne Behandlung ist Selbstzahlerleistung.
Ein Krankentransport ins Pflegeheim steht oft bei der Entlassung aus der Klinik oder beim Heimeinzug an. Wer zahlt und welche Fahrt passt, hängt vom Anlass und vom Zustand ab.
Welche Beförderungsart ist die richtige?
Maßgeblich ist die Mobilität der Person. Eine Übersicht bietet Liegendtransport, Tragestuhl, Rollstuhl im Vergleich. Wer im Rollstuhl bleibt, fährt per Rollstuhl-Krankenfahrt. Ist eine medizinische Betreuung während der Fahrt nötig, ist ein qualifizierter Krankentransport zuständig, nicht die Krankenfahrt.
Wer zahlt den Krankentransport ins Pflegeheim?
| Anlass | Kostenträger |
|---|---|
| Verlegung aus der Klinik ins Heim | über die stationäre Versorgung, in der Regel Kasse |
| medizinisch notwendige Fahrt zur Behandlung | Kasse mit Verordnung |
| Einzug ins Heim von zuhause ohne Behandlung | Selbstzahler |
Zur Entlassung siehe auch Krankenhaus nach Hause.
Vom Krankenhaus ins Pflegeheim
Der häufigste Fall: Nach einem stationären Aufenthalt geht es nicht nach Hause, sondern in eine Pflegeeinrichtung, dauerhaft oder als Kurzzeitpflege. Diese Fahrt gehört zur Entlassung und wird organisatorisch wie eine Entlassungsfahrt behandelt. Zuständig ist der Sozialdienst der Klinik, er stellt die Verordnung zusammen mit der Stationsärztin oder dem Stationsarzt und bestellt die Fahrt. Ablauf und Fristen beschreibt der Beitrag Krankentransport vom Krankenhaus nach Hause, er gilt für die Fahrt ins Heim entsprechend.
Melden Sie dem Sozialdienst frühzeitig, ob die Person sitzend, im Rollstuhl, mit Tragestuhl oder liegend befördert werden muss, und ob im Heim ein Aufzug vorhanden ist. Das entscheidet über Fahrzeug und Personalbedarf.
Vom Pflegeheim zum Arzt und zurück
Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims haben denselben Anspruch auf Krankenfahrten wie alle anderen Versicherten. Fahrten zu ambulanten Behandlungen sind bei entsprechender Begründung erstattungsfähig, etwa bei hohem Pflegegrad oder anerkannten Merkzeichen. Die Voraussetzungen im Detail stehen unter Krankenfahrten mit Pflegegrad.
Praktisch organisiert das Heim solche Fahrten oft mit, verpflichtet ist es dazu aber nicht. Die ärztliche Verordnung (Muster 4) bleibt in jedem Fall Voraussetzung, ebenso die Vorabgenehmigung der Kasse bei ambulanten Fahrten.
Dauerhafter Umzug ins Pflegeheim, was die Kasse nicht zahlt
Ein reiner Umzug ins Pflegeheim ist keine Krankenbeförderung. § 60 SGB V knüpft die Übernahme von Fahrkosten daran, dass die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend notwendig ist. Der Einzug in eine Pflegeeinrichtung ist keine solche Leistung, die Krankentransport-Richtlinie des G-BA nennt ihn folgerichtig nicht als Anlass.
Konsequenz: Zieht jemand von zu Hause in ein Heim, ohne dass eine Behandlung dahintersteht, ist die Fahrt eine Selbstzahlerleistung. Anders liegt der Fall, wenn der Umzug direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließt, dann greift die Entlassungsfahrt. Auch die Pflegekasse übernimmt den Umzug nicht, sie finanziert die Pflegeleistung im Heim, nicht die Anreise.
Was kostet die Fahrt?
Als Selbstzahlerfahrt richtet sich der Preis nach Beförderungsart und Strecke. Eine bundeseinheitliche Preisliste gibt es nicht, die Tarife werden regional verhandelt. Die folgenden Orientierungswerte stammen aus dem Ratgeber Krankentransport Kosten und Preisliste:
| Beförderungsart | Grundpreis | Beispiel 30 km |
|---|---|---|
| Sitzende Krankenfahrt (Taxi) | Taxi-Grundgebühr | ca. 50 bis 80 € |
| Rollstuhl- oder Tragestuhlfahrt | 40 bis 70 € | ca. 80 bis 130 € |
| Liegendtaxi ohne medizinische Betreuung | 50 bis 90 € | ca. 100 bis 170 € |
Mit ärztlicher Verordnung bleibt nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Fahrt. Weitere Vergleichswerte: Privater Krankentransport, Kosten.
So organisieren Sie die Fahrt
Bei Verlegung übernimmt der Sozialdienst der Klinik die Organisation. Beim Heimeinzug buchen Sie selbst, etwa über katew.de, und geben die passende Beförderungsart sowie eventuell nötige Hilfsmittel an.
FAQ
Wer zahlt den Transport ins Pflegeheim?
Bei Verlegung aus der Klinik in der Regel die Kasse über die stationäre Versorgung. Ein reiner Einzug ohne Behandlung ist Selbstzahlerleistung.
Was kostet die Fahrt ins Pflegeheim?
Als Selbstzahlerfahrt nach Taxitarif, abhängig von Beförderungsart und Strecke.
Welche Beförderungsart brauche ich?
Je nach Mobilität sitzend, im Rollstuhl, mit Tragestuhl oder als einfache Liegendfahrt.
Übernimmt die Kasse den Heimeinzug?
Nur, wenn die Fahrt medizinisch notwendig und verordnet ist. Ein reiner Umzug ins Heim wird nicht übernommen.
Wer zahlt den Krankentransport vom Krankenhaus ins Pflegeheim?
Die Fahrt gehört zur Entlassung und wird bei ärztlicher Verordnung von der Kasse getragen, abzüglich der Zuzahlung. Organisiert wird sie in der Regel vom Sozialdienst der Klinik.
Wer organisiert den Transport vom Pflegeheim nach Hause?
Steht eine Rückkehr nach Hause an, gilt dasselbe wie bei einer Entlassung: Bei medizinisch notwendiger Fahrt mit Verordnung zahlt die Kasse, sonst ist es eine Selbstzahlerfahrt. Buchen können Angehörige oder das Heim.
Zahlt die Kasse die Fahrt vom Pflegeheim zum Arzt?
Bei ambulanten Fahrten nur mit ärztlicher Verordnung und in der Regel mit Vorabgenehmigung, etwa bei hohem Pflegegrad oder anerkannten Merkzeichen.
Wie läuft die Kostenübernahme beim Krankentransport ins Pflegeheim?
Entscheidend ist der Anlass. Fahrt im Zusammenhang mit einer Behandlung oder Entlassung: Kasse mit Verordnung. Reiner Einzug ohne Behandlung: Selbstzahler.
Braucht das Heim die Verordnung im Original?
Der Transportschein wird dem Fahrdienst übergeben, der damit gegenüber der Kasse abrechnet. Bewahren Sie eine Kopie und die Quittung auf.
Fazit
Beim Transport ins Pflegeheim entscheidet der Anlass über den Kostenträger. katew vermittelt die passende, zugelassene Krankenfahrt mit dem richtigen Fahrzeug.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- Krankenhaus nach Hause · Transportarten im Vergleich
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de

Dino Lalic
Gründer & Geschäftsführer · katew.de
Dino Lalic ist Gründer von katew.de, der digitalen Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten in Deutschland. Die Inhalte basieren auf Recherche in offiziellen Quellen (§ 60 SGB V, G-BA-Krankentransport-Richtlinie, GKV-Spitzenverband) und langjähriger praktischer Auseinandersetzung mit den Abläufen der Patientenlogistik.


