- Die Knappschaft übernimmt Krankenfahrten nach denselben gesetzlichen Regeln wie alle gesetzlichen Kassen.
- Nötig sind eine ärztliche Verordnung und bei ambulanten Fahrten die Genehmigung.
- Abgerechnet wird per Direktabrechnung oder Erstattung gegen Beleg.
Als gesetzliche Krankenkasse richtet sich die Knappschaft bei Krankenfahrten nach § 60 SGB V und der G-BA-Krankentransport-Richtlinie. Die Regeln sind also dieselben wie bei AOK, Barmer oder TK, nur der Antragsweg unterscheidet sich.
Übernimmt die Knappschaft Krankenfahrten?
Ja. Stationäre, vor- und nachstationäre Fahrten werden übernommen, ambulante Fahrten in den anerkannten Ausnahmefällen (etwa Dialyse, Onkologie, Merkzeichen aG, Bl, H oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung). Grundlagen: Krankenkasse Taxifahrten.
Transportschein und Genehmigung
Der Arzt stellt die Verordnung (Muster 4) aus, bei ambulanten Fahrten genehmigt die Knappschaft vorab. So beantragen Sie es: Genehmigung beantragen.
Kosten und Zuzahlung
Es gilt die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Fahrt. Details: Krankenfahrt Kosten.
Erstattung beantragen
Rechnet der Anbieter nicht direkt mit der Knappschaft ab, reichen Sie Verordnung und Beleg ein. Der Ablauf steht unter Fahrtkostenerstattung.
FAQ
Zahlt die Knappschaft Krankenfahrten?
Ja, nach denselben Regeln wie alle gesetzlichen Kassen, mit Verordnung und bei ambulanten Fahrten mit Genehmigung.
Brauche ich eine Genehmigung?
Bei ambulanten Fahrten ja. Stationäre Fahrten werden ohne vorherige Einzelgenehmigung übernommen.
Wie reiche ich den Beleg ein?
Mit der ärztlichen Verordnung und dem Originalbeleg bei der Knappschaft, sofern keine Direktabrechnung erfolgt.
Was kostet die Fahrt?
Nur die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro je Fahrt.
Fazit
Die Knappschaft übernimmt Krankenfahrten wie jede gesetzliche Kasse. Mit Verordnung, Genehmigung und Beleg ist der Weg klar. katew vermittelt die passende Fahrt.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- IKK, BKK und weitere Kassen · AOK Krankenfahrten
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de