Krankentransport Krankenhaus nach Hause: Ablauf & Kosten
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Krankentransport Krankenhaus nach Hause: Ablauf & Kosten

Krankentransport vom Krankenhaus nach Hause: Wer zahlt, wer organisiert, welche Voraussetzungen? Antrag, Ablauf und Sozialdienst-Unterstützung erklärt.

Dino Lalic
Dino LalicGründer & Geschäftsführer · katew.de
24. April 20268 Min. Lesezeit

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei medizinischen Fragen wende dich an deinen Arzt, bei rechtlichen Fragen an deine Krankenkasse oder eine fachkundige Beratungsstelle. Die Inhalte sind sorgfältig recherchiert (Stand: April 2026, Quellen siehe Artikelende), können sich aber jederzeit ändern. katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten. Qualifizierte Krankentransporte (KTW/RTW) und Notfälle bitte über 19222 bzw. 112.

Auf einen Blick
  • Bei stationärer Entlassung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Fahrtkosten ohne Vorabgenehmigung – Voraussetzung ist die ärztliche Verordnung (Muster 4).
  • Die Wahl des Transportmittels (Taxi, Rollstuhlfahrt, Tragestuhl, Liegend, KTW) richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.
  • Die Organisation übernimmt in der Regel der Sozialdienst oder die Stationsleitung; Angehörige können Anbieter selbst auswählen.
  • Eigenanteil: gesetzliche Zuzahlung (5–10 € pro Fahrt), bei chronisch Kranken Befreiung möglich.

Nach einem stationären Aufenthalt stellt sich für viele Patient*innen die organisatorische Kernfrage: Wie komme ich vom Krankenhaus nach Hause? Wer zahlt, wer organisiert die Fahrt, welche Transportart ist medizinisch richtig? Dieser Leitfaden beantwortet die zentralen Fragen rund um den Krankentransport vom Krankenhaus nach Hause.

Wann zahlt die Krankenkasse die Fahrt nach Hause?

Bei einer stationären Entlassung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Rückfahrt – vorausgesetzt, die medizinische Notwendigkeit wurde durch den behandelnden Arzt auf dem Formular Muster 4 („Verordnung Krankenbeförderung") bestätigt. Rechtsgrundlage: § 60 SGB V.

Die Krankenhaus-Entlassungsfahrt ist in der Regel ohne zusätzliche Genehmigung erstattungsfähig – sie zählt zum gesetzlich definierten Leistungsumfang. Bei privaten Fahrten nach Hause ohne Verordnung tragen Patient*innen die Kosten selbst.

Welche Transportart ist richtig?

Der verordnende Arzt wählt die passende Beförderungsform nach dem Zustand bei Entlassung:

  • Sitzende Krankenfahrt – für mobile Patient*innen ohne Betreuungsbedarf
  • Rollstuhlfahrt – bei eingeschränkter Mobilität
  • Tragestuhlfahrt – wenn Treppen zu Hause nicht selbst bewältigbar sind
  • Liegendfahrt – bei nicht-sitzfähigen Patient*innen
  • KTW – bei medizinischem Betreuungsbedarf

Details zur Transportart im Artikel Liegend, sitzend oder Tragestuhl.

Ablauf: Von der Entlassung bis zur Ankunft zu Hause

  1. Entlassungsgespräch. Arzt erklärt weiteren Versorgungsbedarf, stellt ggf. Verordnung Muster 4 aus.
  2. Sozialdienst einschalten. Viele Kliniken verfügen über einen Sozialdienst, der Transporte organisiert, Reha-Maßnahmen beantragt und Anschlussversorgung vermittelt.
  3. Transport organisieren. Je nach Transportart – über Taxi-Zentrale, Krankenfahrdienst, katew.de oder für KTW über die 19222.
  4. Abholung. Der Fahrer kommt zur vereinbarten Uhrzeit, ggf. mit Tragestuhl, Rollstuhlrampe oder Liegen.
  5. Übergabe. Bei der Ankunft zu Hause werden Patient*innen – falls nötig – bis zur Wohnung begleitet. Pflegende Angehörige oder ambulante Pflegedienste übernehmen weitere Versorgung.
  6. Abrechnung. Der Fahrdienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Patient*innen zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung.

Sozialdienst der Klinik – die zentrale Anlaufstelle

Größere Krankenhäuser beschäftigen Sozialarbeiter*innen, die bei Entlassungsplanung unterstützen. Sie kümmern sich um:

  • Organisation des Entlassungstransports
  • Kontakt zu ambulanten Pflegediensten
  • Anträge auf Kurzzeitpflege oder Reha
  • Hilfsmittelversorgung (Rollator, Bett, Rollstuhl)
  • Beratung zu Pflegegrad und Pflegeleistungen

Der Sozialdienst sollte spätestens 2–3 Tage vor der geplanten Entlassung kontaktiert werden, damit Transporte und Versorgung bereitstehen.

Krankentransport ins Krankenhaus (geplante Aufnahme)

Auch die Hinfahrt zu einer geplanten stationären Aufnahme ist erstattungsfähig – vorausgesetzt, die medizinische Notwendigkeit ist gegeben. Die Verordnung wird vom einweisenden Arzt (Haus- oder Facharzt) ausgestellt. Bei Notfalltransporten entfällt die Verordnung; die Einweisung durch die Notaufnahme ersetzt sie.

Krankentransport zum Arzt bei chronischen Erkrankungen

Regelmäßige Fahrten zu Dauer-Therapien – Dialyse, Chemo, Strahlentherapie – werden ohne Genehmigungsverfahren von den Krankenkassen übernommen. AOK Krankentransport zum Arzt und Fahrten über andere Kassen laufen nach identischen Regeln. Patient*innen erhalten in der Regel eine Quartalsverordnung, die mehrere Fahrten abdeckt.

Zuzahlung bei der Rückfahrt

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Fahrt – auch bei der Entlassungsfahrt. Bei stationärer Behandlung gilt zusätzlich die Zuzahlung für den Aufenthalt (10 Euro pro Tag, max. 28 Tage/Jahr). Chronisch Kranke können eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.

Privater Krankentransport nach Hause

Erfüllen Patient*innen die Voraussetzungen nicht – etwa weil kein Pflegegrad vorliegt und keine Dauer-Therapie – zahlen sie die Fahrt selbst. Ein Anbietervergleich reduziert die Kosten oft deutlich. Bei privaten Fahrten ist die Wahl des Transportmittels frei: Taxi, Liegendtaxi, Mietwagen oder spezialisierter Krankenfahrdienst.

Krankenhaustransport bei Verlegung zwischen Kliniken

Verlegungen zwischen zwei Kliniken (z. B. zur Spezialisten-Behandlung) sind grundsätzlich von der Krankenkasse gedeckt. Die Organisation übernimmt meist die abgebende Klinik. Fahrzeugwahl:

  • KTW oder RTW bei medizinischer Betreuung
  • Liegendtransport ohne Betreuung bei stabilen Patient*innen
  • Intensivtransportwagen (ITW) bei intensivpflichtigen Fällen

Tipps für eine reibungslose Entlassung

  • Frühzeitig planen: Transport mindestens 24 Stunden vor Entlassung anmelden.
  • Verordnung prüfen: Liegen Muster 4, Unterschrift, richtiges Transportmittel vor?
  • Zu Hause vorbereiten: Hilfsmittel, Pflegedienst, Medikamente bereitstellen lassen.
  • Begleitperson klären: Bei eingeschränkter Mobilität ist eine Begleitperson oft hilfreich.
  • Notfallnummern notieren: Hausarzt, Pflegedienst, Klinik-Rückfragen.

Was Angehörige in den Tagen vor der Entlassung organisieren sollten

Eine reibungslose Entlassung erfordert Vorbereitung – idealerweise schon 2–3 Tage vor dem Entlassungstag:

  1. Wohnung vorbereiten: Bett aufschlagen, Stolperfallen entfernen, Einkauf erledigen, eventuell Essen vorkochen.
  2. Hilfsmittel besorgen: Rollator, Gehstütze, Pflegebett oder Toilettensitz – ggf. über Pflegekasse bestellen.
  3. Medikamente vorbereiten: Rezepte einlösen, Medikamentenplan auf Aktualität prüfen, Apotheke informieren.
  4. Pflegedienst koordinieren: Erstbesuch nach Entlassung vereinbaren, Schlüssel hinterlegen oder selbst öffnen.
  5. Krankenfahrt buchen: Termin und Transportart eine Woche im Voraus festlegen, am Tag der Entlassung Bestätigung einholen.

Der Sozialdienst der Klinik unterstützt Angehörige bei diesen Schritten. Bei komplexer Pflegesituation kann eine Reha-Maßnahme zwischen Klinik und Heimkehr sinnvoll sein.

Wenn die Heimreise nicht sofort möglich ist – Übergangslösungen

Manchmal ist die direkte Heimreise nicht praktikabel – z. B. weil zu Hause noch keine Pflege organisiert ist oder die Wohnung nicht barrierefrei zugänglich ist. Optionen:

  • Kurzzeitpflege: stationärer Pflegeplatz für bis zu 8 Wochen, finanziert über die Pflegekasse.
  • Verhinderungspflege: bei plötzlichem Ausfall der pflegenden Angehörigen.
  • Anschlussheilbehandlung (AHB): stationäre Reha mit medizinischer Begleitung, organisiert durch den Sozialdienst der Klinik.
  • Hospiz / Palliativstation: bei terminalen Erkrankungen ohne Reha-Aussicht.

Die jeweils passende Krankenfahrt zur Übergangseinrichtung wird ebenfalls über das Muster-4-Formular abgerechnet.

FAQ zum Krankentransport vom Krankenhaus nach Hause

Wer bezahlt den Transport vom Krankenhaus nach Hause?

Die gesetzliche Krankenkasse bei medizinischer Notwendigkeit und vorliegender Verordnung, abzüglich der Zuzahlung.

Muss ich vor der Entlassung genehmigen lassen?

Bei Entlassungsfahrten nein, die sind automatisch im Leistungsumfang enthalten.

Was mache ich, wenn der Transport am Entlassungstag nicht kommt?

Sozialdienst oder Pflegekraft informieren – meist können kurzfristig Alternativen organisiert werden.

Kann ich auch mit eigenem Taxi heimfahren und Kosten erstattet bekommen?

Ja, bei vorliegender Verordnung und Quittungsvorlage bei der Krankenkasse.

Wer hilft mir beim Antrag für Folgeversorgung?

Der Sozialdienst der Klinik oder der Medizinische Dienst (MD) für Pflegegrad-Begutachtungen.

Fazit

Der Krankentransport vom Krankenhaus nach Hause ist gut geregelt und in den meisten Fällen erstattungsfähig. Wer frühzeitig plant, den Sozialdienst einbezieht und die richtige Transportart wählt, sorgt für eine reibungslose Entlassung. Bei Selbstzahler-Fahrten lohnt der Anbietervergleich.

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