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Kategorie: Transportarten

Liegendtransport, Tragestuhl, Rollstuhl und sitzende Fahrt: welche Krankenfahrt passt wann

Liegendtransport, Tragestuhl, Rollstuhl oder sitzend: welche Krankenfahrt zu welchem Zustand passt, was sie kostet und wann ein KTW zuständig ist.

18. Mai 20268 Min. LesezeitDino LalicAktualisiert: 18. September 2026

Hinweis: katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten und führt selbst keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch. Einen Krankentransport bestellen Sie über die 19222, im Notfall über die 112.

Liegendtransport, Tragestuhl, Rollstuhl und sitzende Fahrt: welche Krankenfahrt passt wann
Symbolbild, KI-generiert. Fahrt im Liegen, ohne medizinische Betreuung.
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Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung. Bei medizinischen Fragen wende dich an deinen Arzt, bei rechtlichen Fragen an deine Krankenkasse oder eine fachkundige Beratungsstelle. Die Inhalte sind sorgfältig recherchiert (Stand: September 2026, Quellen siehe Artikelende), können sich aber jederzeit ändern. katew vermittelt ausschließlich nicht-medizinische Krankenfahrten. Qualifizierte Krankentransporte (KTW/RTW) und Notfälle bitte über 19222 bzw. 112.

Auf einen Blick
  • Liegendtransport heißt nicht automatisch Krankenwagen: ohne Betreuungsbedarf ist es eine nicht-medizinische Liegendfahrt im Taxi oder Mietwagen mit Trage.
  • Tragestuhl ist die Wahl, wenn Sie sitzen können, Treppen aber nicht selbst schaffen.
  • Rollstuhl heißt: Sie bleiben im eigenen Rollstuhl, das Fahrzeug hat Rampe oder Lift.
  • Sobald während der Fahrt eine fachliche Betreuung nötig ist, ist ein KTW zuständig. Den disponiert die Leitstelle über die 19222, nicht katew.

Welche Fahrt Sie brauchen, entscheidet Ihr Zustand am Tag der Fahrt, nicht die Diagnose und nicht der Preis. Vier Formen kommen infrage: sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend. Dieser Ratgeber ordnet die vier Formen ein, nennt Richtwerte für die Kosten und zeigt, wo die Grenze zum qualifizierten Krankentransport verläuft.

Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.

Die vier Beförderungsarten im Überblick

ArtFür wenFahrzeugRichtwert Selbstzahler
Sitzendgehfähig, keine Betreuung nötigTaxi oder MietwagenTaxitarif
Rollstuhlbleibt im eigenen RollstuhlFahrzeug mit Rampe oder Liftca. 40 bis 70 € zzgl. km
Tragestuhlsitzfähig, Treppen nicht selbst zu schaffenFahrzeug mit Tragestuhlca. 50 bis 90 € zzgl. km
Liegendnicht sitzfähig, keine Betreuung nötigFahrzeug mit fester Trageca. 90 bis 150 € (25 km)

Die Werte sind unverbindliche Richtwerte aus Anbieterpreislisten und ersetzen kein Angebot. Verbindlich ist stets der Preis des jeweiligen Unternehmens. Eine breitere Übersicht steht im Beitrag Krankentransport Kosten und Preisliste.

Liegendtransport: einfache Liegendfahrt oder KTW

Beim Liegendtransport entscheidet ein einziges Kriterium über Fahrzeug, Anbieter und Bestellweg: ob während der Fahrt eine fachliche Betreuung nötig ist.

KriteriumEinfache LiegendfahrtKTW
Betreuung während der Fahrtkeinefachliche Betreuung
PersonalFahrerin oder FahrerRettungssanitäter
FahrzeugTaxi oder Mietwagen mit TrageKrankentransportwagen
BestellwegAnbieter direkt oder über eine VermittlungLeitstelle, 19222

Wann genügt die einfache Liegendfahrt?

Wenn Sie liegend befördert werden müssen, der Zustand aber stabil ist und niemand während der Fahrt überwachen, lagern oder Sauerstoff geben muss. Typisch sind Rückfahrten nach einem stationären Aufenthalt, Fahrten zu einer Kontrolluntersuchung bei starken Rückenbeschwerden oder Fahrten bei stark reduziertem Allgemeinzustand ohne akute Beschwerden. Die Entscheidung trifft die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt, nicht der Fahrdienst.

Wann ist ein KTW zuständig?

Sobald während der Fahrt eine fachliche Betreuung nötig ist, etwa Überwachung von Kreislauf oder Atmung, Sauerstoffgabe oder eine besondere Lagerung. Diesen qualifizierten Krankentransport disponiert die Rettungsleitstelle über die 19222. Bei Lebensgefahr gilt immer die 112. katew vermittelt diese Fahrten nicht.

Was kostet ein Liegendtransport?

Eine einfache Liegendfahrt wird nach Taxitarif zuzüglich Zuschlägen abgerechnet, Richtwert rund 90 bis 150 € für 25 Kilometer. Liegt eine ärztliche Verordnung auf dem Muster 4 vor, rechnet der Fahrdienst direkt mit der Krankenkasse ab, es bleibt die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 € und höchstens 10 € je Fahrt (§ 60 SGB V). Ohne Verordnung zahlen Sie selbst.

Liegendfahrt anfragen: das braucht der Fahrdienst vorab

Eine Liegendfahrt ohne medizinische Betreuung plant der Fahrdienst anders als eine sitzende Fahrt: Sie braucht ein Fahrzeug mit fester Trage, und der Weg aus der Wohnung zum Fahrzeug dauert meist länger. Nennen Sie deshalb schon in der Anfrage:

  • Beförderungsart: liegend, ohne medizinische Betreuung. Haben Sie eine Verordnung, muss dort Taxi oder Mietwagen angekreuzt sein, nicht KTW.
  • Weg zum Fahrzeug: Stockwerk, Aufzug, Stufen vor dem Haus und ob die Trage bis in die Wohnung gebracht werden muss.
  • Fahrgast: ungefähres Gewicht und Hilfsmittel, die mitfahren. Eine Diagnose braucht der Fahrdienst dafür nicht.
  • Termin: Uhrzeit der Behandlung und ob eine Rückfahrt gebraucht wird.

Braucht der Fahrgast unterwegs eine fachliche Betreuung, etwa Überwachung, Sauerstoffgabe oder eine besondere Lagerung, ist die Liegendfahrt nicht der richtige Weg. Dann ist ein KTW zuständig. Den bestellen Sie über die Leitstelle unter 19222, nicht über katew.

Tragestuhlfahrt: wenn Treppen das Problem sind

Der Tragestuhl ist ein klappbarer Transportstuhl, mit dem Sie sicher über Treppen getragen werden. Er ist die richtige Wahl, wenn Sie sitzen können, den Weg aus der Wohnung aber nicht selbst schaffen. Typische Anlässe:

  • Wohnung im Obergeschoss ohne Aufzug
  • nach einer Operation, wenn Stufen noch nicht möglich sind
  • ausgeprägte Gangunsicherheit oder Sturzgefahr

Was der Fahrdienst vorab wissen muss

Die Treppenhilfe bindet zusätzliche Zeit und meist eine zweite Person. Geben Sie deshalb schon bei der Anfrage an: Stockwerk, ob ein Aufzug vorhanden ist, Breite und Wendung des Treppenhauses sowie das Gewicht der zu befördernden Person. Wird das erst vor Ort klar, kann die Fahrt in der Regel nicht durchgeführt werden.

Kosten einer Tragestuhlfahrt

StreckeRichtwert Selbstzahler
10 km einfachca. 50 bis 90 €
20 km einfachca. 70 bis 120 €

Mit Verordnung gilt auch hier: die Kasse trägt die Kosten, es bleibt die Zuzahlung von 5 bis 10 € je Fahrt. Die Beförderungsart wird dazu auf dem Muster 4 vermerkt, siehe Krankentransportschein ausfüllen.

Rollstuhlfahrt: im eigenen Rollstuhl mitfahren

Sind Sie dauerhaft oder vorübergehend auf einen Rollstuhl angewiesen, fahren Sie im eigenen Rollstuhl mit, ohne umgesetzt zu werden. Das Fahrzeug hat Rampe oder Lift, Rollstuhl und Person werden getrennt gesichert. Nennen Sie bei der Anfrage, ob es ein manueller oder ein Elektrorollstuhl ist: Elektrorollstühle sind deutlich schwerer und brauchen mehr Platz. Kosten, Kostenträger und Ablauf stehen ausführlich im Ratgeber Behindertentransport mit Rollstuhl.

Sitzende Krankenfahrt: der häufigste Fall

Bei der sitzenden Krankenfahrt steigen Sie selbstständig ein und aus und brauchen während der Fahrt keine Betreuung. Transportmittel ist ein reguläres Taxi oder ein Mietwagen. Typische Anlässe sind Dialyse, Bestrahlung, Chemotherapie, Nachsorge und Facharzttermine.

StreckeRichtwert Selbstzahler
10 km einfachca. 25 bis 40 €
25 km einfachca. 45 bis 70 €

Mit Verordnung bleibt die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 € je Fahrt, mehr dazu unter Krankenfahrt Kosten. Eine Begleitperson kann mitfahren, bei medizinischer Notwendigkeit wird sie ärztlich verordnet und mit abgerechnet, siehe Begleitperson bei der Krankenfahrt.

Fahrzeuge und Ausstattung

Welche Ausstattung nötig ist, folgt direkt aus der Beförderungsart:

BedarfAusstattung
sitzendregulärer Pkw oder Großraumfahrzeug
RollstuhlRampe oder Lift, zugelassenes Rückhaltesystem
TragestuhlTragestuhl, Treppenhilfe, zweite Person
liegendfeste Trage, Ein- und Ausstiegshilfe

Ist ein Fahrzeug mit Trage ein Krankenwagen?

Nein. Ein Fahrzeug für nicht-medizinische Krankenfahrten hat keine medizinische Ausstattung und kein Rettungsfachpersonal an Bord. Die Abgrenzung der Fahrzeugtypen im Überblick:

TypEinsatzWeg
RTW, RettungswagenNotfall, Lebensgefahr112
KTW, KrankentransportwagenBetreuung ohne Notfall19222
Taxi oder Mietwagennicht-medizinische KrankenfahrtAnbieter oder Vermittlung

Wer entscheidet über die Beförderungsart?

Die Wahl trifft die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt und hält sie auf dem Formular Muster 4 fest. Maßgeblich sind:

  • Allgemeinzustand, also ob Sie sitzen können oder liegen müssen
  • Mobilität, also ob Sie selbstständig gehen können
  • Wohnsituation, also Treppen, Aufzug, Zugang zur Wohnung
  • ob während der Fahrt eine fachliche Betreuung nötig ist

Wie die Verordnung ausgefüllt und eingereicht wird, steht im Beitrag Verordnung Krankenbeförderung. Wann die Kasse eine ambulante Fahrt genehmigt, klärt Transportschein Krankenkasse.

Worauf Sie bei der Buchung achten sollten

  • Sicherung: Rollstühle werden mit zugelassenen Spanngurten am Fahrzeug fixiert, die Person zusätzlich mit einem Beckengurt.
  • Lagerung: Bei Trage und Tragestuhl auf Kopf- und Fußstütze achten, dazu Decke und eine Tasche für persönliche Dinge.
  • Fahrzeit: Bei längeren Strecken die Temperatur im Fahrzeug ansprechen, gerade bei älteren oder geschwächten Personen.
  • Begleitperson: vorab anmelden, der Platz ist nicht in jedem Fahrzeug frei.
  • Hilfsmittel: Sauerstoffflasche, Rollator oder Gehhilfen vorab nennen, sie brauchen Platz.
  • Rückfahrt: gleich mitbuchen, sonst warten Sie nach dem Termin.

Regionale Anbieter je Beförderungsart vergleichen Sie mit einer Anfrage über katew.de. Die Vermittlung über katew ist für Fahrgäste kostenfrei, die Fahrt selbst ist es nicht: sie wird entweder über die Verordnung mit der Krankenkasse abgerechnet oder von Ihnen als Selbstzahler bezahlt.

Verfügbarkeit je Beförderungsart

Nicht jede Beförderungsart ist überall gleich schnell verfügbar. Als grobe Orientierung:

  • Sitzend: in den meisten Regionen kurzfristig möglich
  • Rollstuhl: in Städten häufiger als im ländlichen Raum
  • Tragestuhl: nur bei Anbietern mit entsprechender Ausstattung
  • Liegend: nur bei Anbietern mit fester Trage, deshalb früh anfragen

Eine Zusage über die Verfügbarkeit kann nur der jeweilige Anbieter geben.

FAQ

Wann reicht eine einfache Liegendfahrt?

Wenn Sie liegend befördert werden müssen, während der Fahrt aber keine Überwachung, Lagerung oder Sauerstoffgabe nötig ist.

Zahlt die Krankenkasse die Liegendfahrt?

Mit ärztlicher Verordnung auf dem Muster 4 ja, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 5 bis 10 € je Fahrt.

Was kostet ein Liegendtransport privat?

Als Richtwert rund 90 bis 150 € für 25 Kilometer. Verbindlich ist der Preis des jeweiligen Anbieters.

Kann ich eine Liegendfahrt ohne Verordnung buchen?

Ja. Eine Liegendfahrt ohne medizinische Betreuung können Sie auch ohne Verordnung buchen, als Selbstzahlerin oder Selbstzahler. Dann zahlen Sie den Preis des Anbieters selbst, die Krankenkasse beteiligt sich nicht.

Was kostet eine Fahrt mit Tragestuhl?

Der Grundpreis liegt als Richtwert bei rund 50 bis 90 €, dazu kommt die Kilometerpauschale. Wartezeit und Feiertagszuschläge können hinzukommen.

Kann ich die Beförderungsart selbst wählen?

Bei einer verordneten Fahrt nein, das entscheidet die verordnende Praxis. Als Selbstzahler ist die Wahl frei, sie muss aber zum Zustand passen und mit dem Anbieter abgestimmt sein.

Wird mein Rollstuhl mitgenommen?

Ja. In rollstuhlgerechten Fahrzeugen bleiben Sie im eigenen Rollstuhl sitzen, ein Umsetzen ist nicht nötig.

Geht der Transport über Treppen?

Mit Tragestuhl ja, wenn der Anbieter die Treppenhilfe anbietet. Melden Sie Stockwerk und Aufzugssituation bei der Anfrage an.

Ist ein Fahrzeug mit Trage dasselbe wie ein KTW?

Nein. Im KTW findet eine fachliche Betreuung statt, im Fahrzeug für die nicht-medizinische Liegendfahrt nicht.

Wer bestellt einen KTW?

Den qualifizierten Krankentransport disponiert die Rettungsleitstelle über die 19222. Bei Lebensgefahr gilt die 112. Über katew läuft das nicht.

Darf eine Begleitperson mitfahren?

In der Regel ja. Ist die Begleitung medizinisch notwendig, wird sie ärztlich verordnet und mit abgerechnet. Melden Sie sie in jedem Fall vorab an.

Fazit

Liegend, Tragestuhl, Rollstuhl oder sitzend: die richtige Beförderungsart hängt an Ihrem Zustand und an Ihrer Wohnsituation, nicht am Fahrzeugnamen. Wer bei der Anfrage Stockwerk, Aufzug, Hilfsmittel und Begleitperson gleich nennt, vermeidet die häufigste Ursache für geplatzte Fahrten. Sobald während der Fahrt eine fachliche Betreuung nötig ist, ist die Leitstelle zuständig, nicht ein Fahrdienst.

Quellen & weiterführende Artikel

Symbolbild, KI-generiert

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