- Die Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) konkretisiert § 60 SGB V.
- Sie legt fest, wann die Kasse Fahrten zahlt und welche Beförderungsart angemessen ist.
- Für ambulante Fahrten nennt sie klare Ausnahmefälle.
Die Krankentransport-Richtlinie ist die zentrale Grundlage dafür, wann die gesetzliche Kasse Krankenfahrten und Krankentransporte übernimmt. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte verständlich zusammen.
Was ist die Krankentransport-Richtlinie?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Seine Krankentransport-Richtlinie konkretisiert den gesetzlichen Rahmen aus § 60 SGB V.
Was die Richtlinie regelt
- die Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrkosten
- die Wahl des Beförderungsmittels nach medizinischer Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit
- die Genehmigungspflicht, vor allem bei ambulanten Fahrten
Den Unterschied der Beförderungsarten erklärt Krankenfahrt oder Krankentransport?
Ausnahmefälle für ambulante Fahrten
Ambulante Fahrten werden nur in anerkannten Ausnahmefällen übernommen, insbesondere bei Dauerbehandlungen wie Dialyse oder Onkologie, bei den Merkzeichen aG, Bl oder H sowie bei Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung bzw. Pflegegrad 4 oder 5. Mehr: Merkzeichen aG und Krankenfahrten mit Pflegegrad.
Was das für Versicherte bedeutet
Für Sie heißt das: ärztliche Verordnung einholen, bei ambulanten Fahrten genehmigen lassen und die passende Beförderungsart wählen. Schritt für Schritt: Genehmigung beantragen.
FAQ
Was regelt die Krankentransport-Richtlinie?
Wann die Kasse Fahrkosten übernimmt, welche Beförderungsart angemessen ist und wann eine Genehmigung nötig ist.
Welche ambulanten Fahrten zahlt die Kasse?
Vor allem bei Dauerbehandlungen, bestimmten Merkzeichen und hohen Pflegegraden mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung.
Wer beschließt die Richtlinie?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Grundlage des § 60 SGB V.
Fazit
Die Krankentransport-Richtlinie bestimmt den Anspruch auf Krankenfahrten. Wer Verordnung, Genehmigung und Beförderungsart beachtet, ist auf der sicheren Seite. katew vermittelt anschließend die zugelassene Fahrt.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- Krankenfahrt: Anspruch und Voraussetzungen
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de