- Pflegende Angehörige können Krankenfahrten vollständig organisieren.
- Wichtig: Verordnung, passende Beförderungsart, rechtzeitige Buchung.
- Für wiederkehrende Fahrten Stammkonditionen erfragen.
Wer Angehörige pflegt, organisiert oft auch deren Fahrten zu Arzt, Therapie oder Klinik. Dieser Ratgeber bündelt die wichtigsten Schritte für die Krankenfahrt für Angehörige.
Schritt für Schritt
- ärztliche Verordnung besorgen (siehe Krankentransportschein)
- bei ambulanten Fahrten Genehmigung einholen (Genehmigung beantragen)
- passende Beförderungsart wählen (Transportarten)
- Anbieter vergleichen über katew.de
Worauf besonders achten?
| Situation | Tipp |
|---|---|
| Demenz/Desorientierung | Begleitperson verordnen lassen (Begleitperson) |
| regelmäßige Fahrten | Serienverordnung + Stammfahrten |
| hoher Pflegegrad | ambulante Fahrten oft anerkannt (Pflegegrad) |
FAQ
Darf ich als Angehörige/r die Fahrt buchen?
Ja, die Organisation kann komplett durch Angehörige erfolgen.
Kann ich mitfahren?
Oft möglich; bei medizinischer Notwendigkeit als verordnete Begleitperson.
Fazit
Mit Verordnung, passender Beförderungsart und einem Anbietervergleich ist die Krankenfahrt für Angehörige gut planbar, katew bündelt regionale Anbieter.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- Krankenfahrten mit Pflegegrad · Begleitperson
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de