- Privatpatienten brauchen keinen Transportschein nach Muster 4; maßgeblich ist der Versicherungstarif.
- Erstattet wird meist gegen Rechnung, je nach Tarifbedingungen.
- Beihilfeberechtigte rechnen den Beihilfeanteil zusätzlich über die Beihilfestelle ab.
Für Privatpatienten gelten bei Krankenfahrten andere Regeln als in der gesetzlichen Versicherung. Statt § 60 SGB V zählt der Vertrag mit der privaten Krankenversicherung (PKV).
PKV statt Transportschein
Ein Formular Muster 4 ist in der PKV nicht vorgesehen. Notwendig ist die ärztliche Anordnung bzw. Notwendigkeit der Fahrt sowie eine entsprechende Leistung im Tarif. Prüfen Sie vor der Fahrt Ihre Versicherungsbedingungen.
Was der Tarif regelt
Ob und in welcher Höhe Fahrtkosten erstattet werden, steht in den Tarifbedingungen. Häufig sind Transporte zur stationären Behandlung abgedeckt, ambulante Fahrten teils nur eingeschränkt. Im Zweifel hilft eine kurze Anfrage bei Ihrer Versicherung vor der Fahrt.
Beihilfe für Beamte
Beihilfeberechtigte erhalten den Beihilfeanteil nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder des jeweiligen Landes, den Restanteil über die PKV. Reichen Sie die Rechnung bei beiden Stellen ein.
Abrechnung
In der Regel zahlen Sie die Fahrt zunächst selbst und reichen die Rechnung zur Erstattung ein. Bewahren Sie Verordnung bzw. ärztliche Notwendigkeit und Beleg auf. Allgemeiner Ablauf: Fahrtkostenerstattung.
FAQ
Zahlt die private Krankenversicherung Krankenfahrten?
Je nach Tarif. Stationäre Transporte sind oft abgedeckt, ambulante teils eingeschränkt. Prüfen Sie die Tarifbedingungen.
Brauche ich als Privatpatient einen Transportschein?
Nein, das Formular Muster 4 gilt für die gesetzliche Versicherung. In der PKV zählen ärztliche Notwendigkeit und Tarif.
Was übernimmt die Beihilfe?
Den Beihilfeanteil nach den jeweiligen Beihilfevorschriften, den Rest die private Versicherung.
Wie rechne ich ab?
In der Regel gegen Rechnung, die Sie bei PKV und gegebenenfalls Beihilfe einreichen.
Fazit
Für Privatpatienten entscheidet der Tarif über die Erstattung der Krankenfahrt. Klären Sie die Leistung vorab. katew vermittelt die Fahrt; die Abrechnung läuft über Ihre Versicherung.
Hinweis: katew ist eine unabhängige Vermittlungsplattform für nicht-medizinische Krankenfahrten (Taxi/Mietwagen, sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl, einfache Liegendfahrt). katew betreibt keine Fahrzeuge, führt keine qualifizierten Krankentransporte oder Rettungsfahrten durch und gibt keine medizinische Beratung.
Quellen & weiterführende Artikel
- § 60 SGB V, Fahrkosten · G-BA-Krankentransport-Richtlinie
- Privater Krankentransport · Fahrtkostenerstattung
- Krankenfahrt oder Krankentransport? · Krankenfahrt Kosten
- Krankenfahrt vergleichen & buchen: katew.de